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Einlagenarten
Einlagen als Teil des Passivgeschäfts,
neben Kreditaufnahme und Schuldverschreibungen:
Sichteinlagen
Verwahrung von Geld (keine Anlage)
auf Girokonten
Dienen dem Zahlungsverkehr (inkl.
bargeldlosem)
Niedrig / gar nicht verzinst
Auf Guthabenbasis geführt
Grundlage der Kundenbeziehung (Ankerprodukt)
è Grundlage des Cross-Selling
Über Bodensatz ist eine Liquiditätssteuerung
möglich (Anrechnung als langfristige Einlagen)
Bank beeinflusst Bodensatz durch:
Bedeutung der Sichteinlagen
Termineinlagen
Kurzfristige Vermögensanlage
auf Termingeldkonten
Sind nicht täglich verfügbar,
sondern auf best. Zeitraum/ mit einer bestimmten Kündigungsfrist festgelegt,
zu einem festen Zinssatz
Man unterscheidet:
Festgelder, die über
eine vereinbarte Frist zu einem festen Zins angelegt sind und dann ohne
Kündigung fällig werden
Kündigungsgelder,
die nach Ablauf einer Frist nach der Kündigung verfügt werden
können
Dienen der kurzfristigen Vermögensparkung
Sichere Anlage ohne Risiko è konservativ
Nutzen der Bank:
Liquiditätssteuerung besser
möglich, da Geld nicht täglich verfügbar
Marketingeffekt (Zinsaktionen
zur Kundengewinnung)
Planungssicherheit
In den 80er Jahren war diese Sparform
sehr beliebt, so dass Termineinlagen von den Banken zu Wertpapieren zusammengefasst
wurden, die dann wieder handelbar waren (certicates of deposites)
Spareinlagen
Unbefristet
Kein Zahlungsverkehr möglich
Belegt durch schuldrechtlichen Vertrag
und einer Urkunde (Sparbuch)
Urkunde ist hinkendes Inhaberpapier
/ qualifiziertes Legitimationspapier (d.h. das Kreditinstitut braucht
keine Legitimationsprüfung durchzuführen und kann an den Inhaber
des Sparbuches auszahlen)
Privatkunden vorbehalten (juristische
Personen nur bei erkennbarem Sparzweck, wie Pensionsrücklagen)
Kündigungsfrist von mindestens
3 Monaten (sonst Vorschusszinsen)
Vorschusszinsen können entfallen
bei finanzieller Notlage, Wiederanlage im gleichen Kreditinstitut, Erbschaftsfall
Sondersparformen:
Sparen mit einmaliger Bonuszahlung
(normaler Sparbuchzins + Bonus; Sprintsparen, VL-Sparen)
Sparen mit steigendem oder an
Kapitalmarkt (wie bei festverzinslichen WePa) gebundenem Zins
Koppelung mit anderen Produkten;
Versicherungs- / Effektensparverträge (Kombination mit Versicherung,
Fonds)
Sparen für ein zinsgünstiges
Darlehen (Bausparen)
In der Regel steigt der Zins mit
der Mindestfestlegungszeit der Anlage
Spartätigkeit wird durch den
Staat gefördert (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmerzulage/ VL)
Spareinlagensurrogate
Sparbriefe
Mischform zwischen Spareinlage und
Wertpapier
Feste oder Laufzeitabhängige
Verzinsung
Kein Kursrisiko, gebührenfrei
Arten: normal verzinslich (Ausgabe
zum Nennwert), abgezinst (unter Nennwert), aufgezinst (Ausgabe zum Nennwert)
Der Unterschied zwischen Einlagen und Anlagen
Anlagen sind handelfähig, d.h. ihre Veräußerung
verändert das Kapital nicht, während Einlagen lediglich gekündigt
werden können, d.h. ihr Abzug bedeutet einen Liquiditätsabfluss!