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Das Kreditwesengesetz (KWG)
Historie
KWG ist Ergebnis von Bankenkrisen/
Wirtschaftskrisen
KWG regelt die Grundlagen für
Banken
Verschärfungen
1976: Einschränkung der
Devisengeschäfte (Grund: Herrstatt-Pleite); Einlagensicherungssystem,
4-Augen-Prinzip
1984: Niederlassungsfreiheit
für ausländische Banken
1992/95-98: Eigenkapitalunterlegung;
Liquiditätsvorsorge; Großkreditvorschrift (max. 25% des haftenden
EK an einen Kunden als Kredit)
Volkswirtschaftliches Interesse
am KWG (Staat)
Risikoreduzierung
Gläubigerschutz
Wettbewerbsregulierung (Gewährleistung
von Wettbewerb; keine Monopole)
Geldmengenregulierung (Inflation,
Preisniveau)
Betriebswirtschaftliches Interesse
(Bank)
Liquidität der Bank:
Einnahmen: Einlagen, Kredite, Tilgungen,
Verkauf eigener WePa, Anlagen
Ausgaben: Kreditauszahlung, Einlagenauszahlung,
Betriebs-/Lohnkosten
Goldene Bankregel: kurzfristige Forderungen
sind mit kurzfr. Verbindlichkeiten hinterlegt
èFristenkompatibilität
Bodensatztheorie
Kurzfristige Einlagen (Verbindlichkeiten) werden nie vollständig von
allen Kunden in Anspruch genommen èein
Bodensatz bleibt immer. Dieser kann dann den langfristigen Verbindlichkeiten
zugerechnet werden und steht so für langfristige Forderungen zur Verfügung.
Gliederung
Definitionen von Kreditinstituten
Bank: Jemand der in kaufmännischen
Umfang Bankgeschäfte betreibt
Bankgeschäfte: Einlagen, Kredite,
sonstige Dienstleistungen (Effekten, Devisen...)
·
Finanzdienstleister: spezialisiert auf bestimmte Bankgeschäfte;
Unternehmen die mit Bankgeschäften in Berührung kommen.
Vorschriften
Pflichten und Richtlinien
Errichtung von Banken (5Mio € EK)
Führungspersonen müssen
geeigneten Beruf haben und mind. 3 Jahre im Management gearbeitet haben,
sowie straffrei sein
Begriffsdefinitionen „Bank“, „Bankier“,
„Sparkasse“
Auskunftspflichten, Bußgelder,
Bestrafung bei Verstößen