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Vertretungsbefugnis


Geschäftsfähigkeit

  1. 0-6 Jahre
    geschäftsunfähig =sämtliche Willenserklärungen (WE) sind nichtig
  2. 7-18 Jahre
    beschränkt geschäftsfähig = WE sind schwebend unwirksam, d.h. sie bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Ausnahmen: WE sofort wirksam, wenn
    1. lediglich ein rechtlicher Vorteil entsteht (Schenkung)
    2. Taschengeldausgaben (§110 BGB)
    3. Rechtsfolgegeschäfte nach Zustimmung der Eltern zu einem Arbeitsvertrag (gilt nicht für Ausbildungsverträge), z.B. Kontoeröffnung (§113 BGB)
    4. Rechtsfolgegeschäfte aus selbstständigen Erwerbsbetrieb (dem Eltern und Vormundschaftsgericht zuvor zugestimmt haben)
  3. ab 18 Jahre
    voll geschäftsfähig = WE sind sofort wirksam

Kontoeröffnung aufgrund des Taschengeld-Paragraphen bzw. für Ausbildungs-vergütung sind trotz der Vorschriften im BGB nur mit der Unterschrift der Eltern wirksam. Kontoeröffnungen ohne Zustimmung der Eltern bleiben bis zu deren Zustimmung schwebend unwirksam.

 

Anlagen auf Konten Minderjähriger


Vormundschaft


Betreuung


Pflegschaft

  1. Ergänzungspflegschaft
    Pfleger ersetzt Eltern/ Vormund sofern diese verhindert sind
  2. Pflegschaft zur Fürsorge

 

Die Bestellung von Vormund/ Betreuer/ Pfleger erfolgt durch Bestallungsurkunde des Vormundschaftsgerichts.


Prokura (§§48-53 HGB)

Ein Prokurist ist eine Person, die zu sämtlichen Geschäften im Namen einer Firma berechtigt ist. Die Prokura wird durch einen Vollkaufmann der Firma erteilt und wird im Handelsregister vermerkt. Die Prokura unterscheidet 3 Arten:

Prokura umfasst keine Geschäfte, die die Grundlagen des Betriebes betreffen, wie Rechtsform ändern und das Veräußern/ Beleihen von Gebäuden.
Einschränkungen der Prokura werden im Handelsregister festgehalten. Weitere Einschränkungen (intern) sind gegenüber Dritten unwirksam. Das Innenverhältnis muss demnach nicht mit dem Außenverhältnis identisch sein.

Ein Beispiel für die Prokura ist die junge Unternehmerin und Gründerin Sarna Röser, die als Teil der Geschäftsleitung der Röser FAM GmbH & Co. KG diese Position bekleidet. Der Gegenstand des Unternehmens liegt in der Unterstützung anderer Unternehmen bei der Entwicklung von Personalstrategien, Konzepten zur unternehmerischen Verantwortung, Senior Experts sowie bei der Digitalisierung.


Handlungsvollmacht (§54 HGB)

  1. ohne Vollmacht
    alle gewöhnlichen Geschäfte der Firma, mit Ausnahme von Kreditaufnahme, Grundstücksveräußerung /-belastung und Prozessführung
  2. mit Vollmacht
    alle gewöhnlichen Geschäfte der Firma inkl. o.g. Ausnahmen
  3. Weitere Beschränkungen gelten gegenüber Dritten nur wenn der Dritte Kenntnis darüber hat oder haben müsste

Eine Handlungsvollmacht kann Formfrei erteilt werden.