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Voraussetzungen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr

  1. Einheitliche Vordrucke in allen Kreditinstituten
  2. Kennzeichnung der Banken mit einer Bankleitzahl
    1. Ziffer: Clearing-Gebiet; 1.-3. Ziffer LZB-Ortsnummer
    4. Ziffer: Netznummer (Bankengruppe)
    5.-8. Ziffer: interne Niederlassungsnummer

Clearing-Gebiete

Netznummern

1.      Berlin, Brandenburg, Meckl.-Vorp

2.      Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

3.      Rheinland

4.      Westfalen

5.      Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

6.      Baden-Württemberg

7.      Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

0: Bundesbank, LZB´s

1-3: sonstige Kreditinstitute

4: Commerzbank

5: Girozentralen /Sparkassen

6,9: Genossenschaften

7: Deutsche Bank

8: Dresdner Bank

400,500,600 = Postbank

 

  1. Abkommen über den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Richtlinien für Vordrucke)
  2. Technische Vorraussetzungen (DFÜ, Datenverarbeitungsanlagen, Scanner, Online-Verbund)
  3. Gironetze

Beleggebundene automatisierte Abwicklung

  1. maschinell optisch (MAOBE-Verfahren)
    Codierzeile maschinell gelesen und auf elektronische Medien übertragen
  2. Schriften-Lese-Systeme
    Automatische Auslesung der Belege, Kontrolle am Bildschirm und beleglose Weitergabe

Das erstbeauftragte Kreditinstitut übernimmt die Belegbearbeitung

Beleglose Abwicklung = elektr. Zahlungsverkehr

  1. Belegloser Datenträgeraustausch
    Austausch von Schecks, Überweisungen und Einzugsaufträgen per Magnetband oder anderer elektronischer Medien. Weiterleitung an Rechenzentren. Belege bleiben beim erstbeauftragten Kreditinstitut
  2. Datenfernübertragung (DFÜ)
    Datenweitergabe über Stand- oder Wählleitungen

Elektronic Banking für Privatkunden

·        Electronic Cash = POS (Point of Sale) Zahlung
Zahlung mit PIN an der Kasse
Onlineauthorisierung mit anschließender Zahlungsgarantie des Kreditinstitut bei Deckung
Kein Widerspruch möglich
seit 1994 existiert zunehmend auch der MAESTRO-Verbund europaweit

·        POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie)
Legitimation durch Unterschrift
Unterschrift ermächtigt Kreditinstitut zur Herausgabe der Adresse bei Widerspruch, was jedoch oft nicht gemacht wird vom Kreditinstitut, da zu teuer und das Verfahren für den Anwender zu billig ist.
Ab 60,- DM muß eine Sperrdatei abgefragt werden

·        SB-Banking
Geldautomat, Kontoauszugsdrucker, Terminals, Geldkarte, Homebanking