Risiko und Haftung
sind auf den Einzelunternehmer konzentriert. Dieser haftet mit dem Betriebs-
und seinem Privatvermögen
Einschränkung der Haftung mit
dem Privatvermögen ist nur durch Überschreibung des Privatvermögen
möglich
Gewinne und Verluste werden
dem Einzelunternehmer voll zugeordnet
Alleinige rechtliche Entscheidungsbefugnis
durch den Einzelunternehmer, die jedoch faktisch eingegrenzt wird (z.B.
durch Banken)
Geringes Eigenkapital und
geringe staatliche Förderung werden durch Fremdkapital ergänzt,
wobei Privatvermögen den Banken oftmals als Sicherheit gegeben wird
Steuerbelastung
Gewerbesteuer (Betrieb,
nicht Unternehmer wird hier besteuert);
bei kleinem Gewinn ergibt
sich ein steuerlicher Vorteil ansonsten ist die Gewerbesteuer rechtsformunabhängig;
Steuersatz 5% als Basis multipliziert mit einem Hebelsatz, je nach Kommune
(Berlin=5; Dörfer entsprechend niedriger)
Einkommenssteuer (Einkünfte
aus dem Gewerbebetrieb); das Unternehmen ist nicht steuerpflichtig,
jedoch der Unternehmer als Besitzer; Steuersatz vom Einkommensabhängig
(progressiver Tarif); bis zu 50%; Verringerung des Steuersatzes, indem
Gewinne zu Kosten gemacht werden
Rechnungslegungsvorschriften
§§1ff HGB Prüfung
der Kaufmannseigenschaften
§§238ff HGB Buchführungsvorschriften
für Ist-Kaufleute
vereinfachte Bilanz nach §266HGB
möglich
Rechnungslegung erfolgt für
das Unternehmen, die Gläubiger und das Finanzamt
Keine Publizitätspflicht
Flexibilität hoch bei
Entscheidungen und Wachstum des Unternehmens jedoch eingeschränkt bezüglich
Kapitalbeschaffung
Kontinuität ist sehr
gering, da geringe Unternehmenssicherung und Todesfallmöglichkeit