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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) §§105ff BGB


Die Kommanditgesellschaft (KG) §§161ff HGB

 

Vollhafter

Teilhafter

Umwelt

Vorteile

-Zusatzkapital ohne Kompetenzeinschränkung durch den Kommanditisten

-höhere Rendite

-Haftungsbegrenzung

-gute Rendite

-Größere Haftung als bei Einzelunter-nehmen

Nachteile

 

-Entscheidungs-ausschluß

-keine Vollhaftung wie bei der OHG

Zusammenfindung von Kommanditist und Komplementär durch die Bank als Vermittler, Zeitungsanzeigen oder Einblick in das Handelsregister.


Stille Gesellschaft (§§230ff HGB)


BGB – Gesellschaft (§§705ff BGB)