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Recht kann im Gegensatz zur Sitte und zum Brauch beziehungsweise der Moral erzwungen werden. Für das Recht existiert ein organisiertes Erzwingungsverfahren. |
Gewohnheit, deren Nichtbefolgung als ungehörig oder unanständig empfunden wird.
Recht regelt das Zusammenleben von Menschen. Rechtsnormen gelten als Verhaltensregeln.
Recht kann erzwungen werden.
Moral beruht auf Sittlichkeit, Religion oder Sozialmoral. Sie kann nicht erzwungen werden.
öffentliches Recht = die Rechtsnormen, die Voraussetzen, dass zumindest einer der Beteiligten eine hoheitlich handelnde juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Das sind Länder, Städte, Gemeinden, Gerichte. Der Staat handelt hoheitlich, wenn er die Sonderrechte die er gegenüber dem Bürger hat einklagt. |
èStaat und Bürger stehen rechtlich nicht auf einer Stufe. Der Staat steht über dem Bürger.
èHoheitsrechte sind zum Beispiel Baugenehmigungen, Bußgeld wegen Falschparken
Die Einteilung des Rechts erfolgt in öffentliches Recht und privat Recht.
Rechtsanwendung ist die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen auf einen Lebensvorgang. Es ist zu prüfen, ob der Fall den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, tritt die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge ein.
Norm für den Kaufvertrag: §433 BGB
Der Eigentümer einer Sache ist derjenige, der das Recht hat, die Sache zu verkaufen, beleihen oder zu verschenken. (§903BGB)
Der Besitzer hingegen ist die Person, die die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand hat. (§854BGB) |
Schadensersatzfragen außerhalb von Verträgen sind in §823BGB geregelt (z.B. Schadensersatz bei Autounfällen).
Bei Gegenwehr greift der Notstandsparagraph 228BGB
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