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Geschäftsfähigkeit


Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit für eine unerlaubte Handlung verantwortlich gemacht zu werden (§823). Deliktfähig sind alle Personen, die nicht deliktsunfähig oder nicht beschränkt deliktsfähig sind.

 

Deliktsunfähigkeit:

 

Beschränkt deliktsfähig: