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Haushalte produzieren, z.B. durch Kochen, Weiterverwendung von Gütern, Reinigung, Körperpflege, Erziehung.
èIn der Regel werden diese Leistungen nicht in der VGR beachtet, es gibt jedoch Haushaltssatellitenbetrachtungen (Schätzung: 1Billion DM BIP der Haushalte ohne Mehrproduktion)
Ausnahme: privater Hausbau, jedoch wird dort der Haushalt zum Unternehmen
Bsp: Eine Haushälterin steigert das BIP. Heiratet sie ihren Arbeitgeber, bleibt das Familieneinkommen gleich, jedoch sinkt das BIP.
Naturalentgelte bleiben unbeachtet, sind jedoch auch nur ein kleiner Betrag.
Grund: Diese Art von Entgelten ist verboten.
Ausnahme: kostenlose Kohle für den Eigenbedarf bei Kohlebergwerkarbeitern
Diese Einkommen sind auf der Produktionsseite, nicht jedoch auf der Einkommensseite erfasst.
Dies betrifft zum einen Selbsthilfebewegungen, Nachbarschaftshilfe, Ehrenämter und zum anderen die underground economy, d.h. Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist nicht erfasst, obwohl sie das BIP erhöhen würde, und sich damit die Schuldenquote (Schulden/BIP) senken würde. In Italien wird dies bereits praktiziert.
Durch Schäden wie z.B. Unfälle wird das BIP durch Folgekosten (Reha, Arznei,...) gesteigert, obwohl kein wirklicher Nutzen entstanden ist. Ebenso werden Umweltschäden nicht aus dem BIP herausgerechnet. Das BIP ist somit nur ein Produktions- und niemals ein Wohlstandsmaß. Eine reellere Betrachtung der VGR wäre somit gegeben, wenn man die Kosten der Schäden und die gesellschaftlichen Schäden aus dem BIP herausrechnet.
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