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Lediglich ein externes Rechnungswesen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dieses gibt dann auch die Informationen außerhalb des Unternehmens weiter. Ein internes Rechnungswesen dient lediglich der Selbstinformation. Dass auch Statistik und Planung zum Rechnungswesen gehören, wird häufig übersehen. Aber erst eine ordentliche Planung führt dazu, dass ein Unternehmen auch wirtschaftlich arbeitet und nicht unnötig Ressourcen verbraucht oder Dienstleistungen unter Wert anbietet. Gerade in Bereichen, in denen der Personaleinsatz sehr hoch ist, muss genau ermittelt werden, wie viele Stunden oder auch nur Minuten mal eben zwischendurch ein Mitarbeiter immer wieder für eine bestimmte Aufgabe benötigt. Erst nach einer gründlichen Analyse, die durchaus am Anfang viel Zeit kostet, kann anschließend ein aufschlussreicher Soll-Ist-Vergleich erfolgen.
Jahresabschluß |
Lagebericht (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB) |
Bilanz |
Lage und Zukunftspläne |
GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) |
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Anhang (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB; Enthält Bewertung des Gewinns oder einzelner Positionen) |
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Finanzamt |
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Unter der Inventur versteht man die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Dafür sind stets 2 Personen nötig. |
Nach der Inventur erfolgt eine Zusammenfassung im Inventar.
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