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Das Börsenwesen
Arten von Börsengeschäften
Arten des Handels mit Wertpapieren:
außerhalb der Börse
Tresen (Tafelgeschäfte)
Telefon (u.a. Interbankenhandel)
über die Börse/ an der
Börse
Geschäftsarten:
Kundengeschäfte èim
Auftrag und für die Rechnung des Kunden
Eigengeschäfte èfür
eigene Rechnung
Arbitragegeschäfte
èAusnutzung interbörslicher
Kursunterschiede (zw. den Börsen)
Kurspflege
èKursregelung
als Emissionsbank oder Mitglied eines Stützungskonsortiums
èÜberwachung
der Lock-up-Frist am Neuen Markt (6-monatige Sperrfrist zum Verkauf
bei Altaktionären)
Kapitalanlage
èParken
/ Anlage disponibler Mittel
Beteiligungspolitik
Auf-
und Abbau von Beteiligungen
Was ist eine Börse?
Marktplatz (elektronischer Natur)
wo Angebot und Nachfrage an Kapital ausgetauscht werden èPreis-
/ Kursfeststellung
in ihren Merkmalen standardisierte,
fungible Handelsgüter werden gehandelt
Bedingung: Güter müssen
eine gute Abwicklungs-/ Abschlußfungibilität besitzen èschnelle
Umsatzgeschwindigkeit; keine Einzelverhandlungen nötig
Das Wort Börse stammt von der belgische
Familie van der Beurse.
Man unterscheidet folgende Börsenarten:
Wertpapierbörse
Devisenbörse
Warenterminbörse
Produktenbörse
Versicherungsbörse
Frachtbörse
Die Börse braucht, um existieren zu können:
Liquidität
Informations- und Kapitalaustausch
(Umsatz)
èhohe Investitionen
in Informationstechnologien
Aufgaben der Börse:
Wichtig ist, dass der Austausch der Effekten
nicht an der Börse stattfindet, sondern nur die Feststellung des Preises
für das Geschäft hier geschieht.
Börsen in Deutschland
Frankfurt als überregionale
Börse (80% des Umsatzes)
Regionalbörsen
Stuttgart (Spezialisierung auf
Optionsgeschäfte)
Berlin (Privatanleger, Wiedereinführung
des Freiverkehr)
Bremen (Werften und Maschinenbau)
Hamburg / Hannover
München (Mittelstandsorientierung)
Düsseldorf (Konzentration
auf Privatanleger)
Die Regionalbörsen dienen vor allem Unternehmen,
denen die Substanz zur Notierung an der Frankfurter Börse fehlt, bzw. nur
regional tätigen Unternehmen. Des weiteren ist eine Spezialisierung auf
den Privatkunden zu beobachten.
Börsenorganisation
Grundlage: Börsengesetz (eingeführt
1896)
Enthält Regelungen über
Börse, Preisfestsetzung, Makler, Devisen,...
Veränderungen bei der geplanten
Novellierung:
Jede Börse erstellt für
sich eine Börsenordnung
Untersteht der Landeshoheit
und ist durch die Länderregierungen zu genehmigen
Regelt Preis- / Kursfeststellung,
Zulassungskriterien, Börsenleitung und Börsenorgane
Börsenorgane
Börsenvorstand (§3 BörsenG)
Ca. 20 Vertreter von Maklern,
Anleger, Emittenten, Kreditinstituten
Für 3 Jahre gewählt
Leitung der Börse
Erlass/ Änderung einer
Börsenordnung
Zulassung von Personen zum Börsenhandel
èBörsenbesucher:
Börsenschiedsgericht (§28
BörsenG)
Besteht meist aus ausgeschiedenen
Maklern
Schlichtung von Streitigkeiten
zwischen Börsenbesuchern, insbesondere über das Zusammenkommen
eines Geschäfts
Kursmaklerkammer (§30 II BörsenG)
Interessen- / Standesvertretung
der Kursmakler
Überwachung der amtlichen
Kursfeststellung
Verteilung der Geschäftsbereiche
unter den Maklern
Zulassungsstelle (§37 BörsenG)
Zulassungsausschuss (§71 BörsenG)
Börsenangestellte
Börsenmakler èZusammenführung
von Angebot und Nachfrage
Amtliche Makler
Vollkaufleute, von der Landesregierung
aufs BörsenG vereidigt, und mit Bankerfahrung
Von der Aufsichtsbehörde
bestellt und zum Handel zugelassen
Müssen Sicherheitsleistungen
(Bürgschaft) zur Handelssicherheit hinterlegen
Provisionsabhängige
Bezahlung
Aufgabe: Vermittlung von
Geschäften in amtlich gehandelten Wertpapieren und deren Kursfeststellung
Freie Makler
Vollkaufleute, die vom Börsenvorstand
berufen werden, jedoch nicht vereidigt sind; in der Regel Freiberufler
Vermittlung von Geschäften
am geregelten Markt und im Freiverkehr
Börsenhändler èVertreter
von Banken, die das Geschäft zu den Maklern bringen