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gesetzliche Formen: Schriftform (§§765f.); notarielle Beurkundung (z.B. bei Grundstücken)
Zweck: Schutz der Vertragsparteien vor Übereilung und Beweissicherung
Durch die Einseitigkeit der Gestaltung wird zum Verbraucherschutz eine Einschränkung der Inhaltsfreiheit vorgenommen. è§5 AGBG Zweifel bei der Auslegung gehen zu Lasten des Verwenders
Nach §24a sind bei Verbraucherverträgen die begleitenden Umstände zu beachten.
Rechtsfolge bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit von Klauseln:
§6 – der Vertrag bleibt bis auf diese Klauseln bestehen und für die gestrichenen/ unwirksamen Klauseln tritt der gesetzlich geregelte Fall ein
In der Regel erfolgt ein Verweis auf §361a:
· Man ist an eine Willenserklärung nicht gebunden, wenn fristgerecht widerrufen wurde
· Schriftliche Absendung innerhalb von zwei Wochen genügt
· Frist beginnt mit Belehrung über den Widerruf
Rechte nach §361a treten ein, bei:
Als Freizeitveranstaltung gilt dabei eine Veranstaltung, bei der kein Preisvergleich möglich ist, Kaufzwang herrscht, moralische Verpflichtung zum Kauf entsteht, sozialer Zwang ausgeübt wird oder der Käufer einfach überrumpelt wird.
Betrifft Pflichtverletzungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses.
Beispiel:
Man beginnt Verhandlungen über einen Autokauf bei einem PKW-Händler. Dabei wird vorab eine Probefahrt ausgemacht. Während dieser Fahrt bleibt der Wagen stehen. Der Kunde muß mit dem Taxi zurückfahren und verlangt nun Ersatz der Kosten, trotzdem, dass kein Vertrag bisher geschlossen wurde.
Voraussetzungen:
Rechtsfolgen:
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