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Allgemeine Steuerlehre

Rechtsarten

  1. Privatrecht
  2. öffentliches Recht

 

Kameralistik = Haushaltsbuchführung der öffentlichen Hand

Einnahmen

Ausgaben

Steuern / Abgaben                              85%

Soziales

Kreditaufnahmen                                 15%

Arbeit

 

Bauwesen                        zusammen    100%

                                                           100%

                                                           100%

 

Ziel ist die Abdeckung der Ausgaben durch die Einnahmen (nicht Gewinnerzielung)

Gesetze

  1. Gesetze sind bindend für alle (Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen)
  2. Beschluß durch förmliches Gesetzgebungsverfahren:

    Die Veröffentlichung kann vor oder nach dem Inkrafttreten sein!!!
  3. Durchführungsverordnungen (DV) sind ebenfalls für alle bindend = Rechtsverordnung
  4. Richtlinien sind nur für die Verwaltung bindend

Steuergesetze

  1. Abgabenordnung (Rahmen- und Verfahrensrecht)
  2. Einzelgesetze, z.B.
    1. EinkommenssteuerG
    2. UmsatzsteuerG
    3. ErbschaftssteuerG
    4. KörperschaftssteuerG