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Einkunftsarten

Man unterscheidet die 7 Einkunftsarten nach:

  1. Gewinneinkunftsarten
    1. Land- / Forstwirte
    2. Gewerbetreibende
    3. Selbstständige
  2. private Einkunftsarten
    1. nichtselbstständige Arbeit
    2. Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
    3. Vermietung / Verpachtung
    4. Sonstiges (Renten, Spekulationsgewinne)

Land- und Forstwirte

Gewerbebetreibende / Gewerbebetriebe

 

Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht zwangsweise eine steuerliche Selbstständigkeit!!

 

Verkauf von Wohnobjekten: Wer innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 3 Wohnobjekte verkauft, betreibt reine Vermögensverwaltung èkeine Steuern, außer in der Spekulationsfrist (10 Jahre)

 

Arten:

 

Gesamthandsvermögen = alles, was in der Bilanz steht

Vermögen der Gesellschafter zählt zusätzlich zum Betriebsvermögen.

Personengesellschafter versteuern Gewinnanteil und Vorweggewinne (Löhne an Gesellschafter, Mietzahlungen an Gesellschafter, Zinsen an Gesellschafter) èNeutralisierung des Aufwands

Selbstständige §18 (1)

  1. Freiberufler = Katalogberufe èWICHTIG: Zulassung für ALLE Tätigkeiten nötig, sowie eine leitende Position mit Eigenverantwortlichkeit!
    1. Rechtsanwälte
    2. Ärzte
    3. Steuerberater
    4. Ingenieure
    5. Weitere geistige Dienstleister
  2. Lotterieeinnahmen
    1. Sind getrennt von weiteren Einnahmen zu buchen èdaher Trennung in Lotteriestellen, zwischen Theater- und Tabakkasse und Lottokasse
  3. sonstige Selbstständige
    1. Nachlaßverwalter
    2. Vermögensverwaltung / Hausverwaltung
    3. Aufsichtsratverwaltung

 

Alle Einkommensarten sind getrennt abzurechnen!

 

Beispiele:

Gewerbetreibende: Berufssportler, Photomodelle (da nicht eigenschöpferisch tätig), Artist, Wahrsager, Futtermittelgroßhändler

Freiberufler: selbständige  Schauspieler, Schiffseichaufnehmerin

Gewinnermittlungsmethoden

  1. Betriebsvermögensvergleich (§4 (1))

·        Aufstellung einer Bilanz è gilt für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen (Gewerbetreibende)

2.      Einnahme- / Überschussrechnung §4 (3)

o      

o       Freiberufler, kleine Gewerbetreibende

3.      Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte

Betriebsvermögensvergleich

 

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

-     Betriebsvermögen am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres

=    Unterschiedsbetrag

+    Entnahmen vom Privatkonto

-     Einlagen aufs Privatkonto

       Gewinn oder Verlust

 

Betriebsvermögen = Eigenkapital

Wirtschaftsjahr = 12 Monate:

1.      wie Kalenderjahr

2.      abweichend (bei Landwirten immer möglich; Gewerbebetreibende brauchen Zustimmung des Finanzamtes)

 

Beispiele:

 

1. Beispiel

2. Beispiel

3. Beispiel

4. Beispiel

5. Beispiel

6. Beispiel

BV Ende 2000

60000,-

30000,-

10000,-

-15000,-

-40000,-

-73000,-

BV Ende 1999

25000,-

60000,-

-35000,-

42000,-

-120000,-

-15000,-

Unterschiedsbetrag

35000,-

-30000,-

45000,-

-57000,-

80000,-

-58000,-

+Entnahmen

10000,-

50000,-*

5000,-

60000,-

5000,-

10000,-

-Einlagen

5000,-

10000,-

30000,-

3000,-

20000,-

8000,-

Gewinn/ Verlust

40000,-

10000,-

20000,-

0,-

65000,-

-56000,-

*=Entnahme > Gewinn = Überentnahme

 

Gewinn und Verlust müssen mit den Werten der GuV übereinstimmen.

Einnahme- / Überschussrechnung

 (Einnahmen und Ausgaben als Bruttobeträge è mit Ust)

 

Gewinnauswirkung: Geldflussprinzip (gilt überall, außer in der Bilanz è= Erfassung nicht bei Leistung sondern bei Zugang des Geldes)

èBetriebseinnahmen mit Zufluß und Betriebsausgaben mit Abfluß

 

Wann ist der Geldfluß bewirkt?

·        Bei Barzahlung sofort bei Erhalt

·        Schecks bei Übergabe (nicht bei Einreichung bei Kreditinstitut)

·        Überweisung

o       Abfluß mit Abgabe bei der Bank

o       Eingang mit Gutschrift

·        Wechsel: Zufluß mit Diskontierung

·        Kreditkartenzahlung mit Abbuchung vom Konto (ca. 1 Monat später)

Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben

Beispiel einer Einnahme-/ Überschussrechnung

Achtung: Bei Einnahmen und Ausgaben das Geldflussprinzip beachten (Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt!!)

Betriebseinnahmen:

Abrechnungen Krankenkasse

 

400000,-

Abrechnungen Privatpatienten

 

200000,-

Anlagenverkäufe

 

10000,-

Zinserträge

 

1000,-

Ggf. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

 

 

Summe der Betriebseinnahmen

 

611000,-

Betriebsausgaben:

Miete

60000,-

 

Energiekosten

8000,-

 

Löhne

260000,-

 

KfZ-Kosten

12000,-

 

AfA

120000,-

 

Schuldzinsen

10000,-

 

Sonstige Aufwendungen

6000,-

 

Summe der Betriebsausgaben

 

-476000,-

Gewinn / Verlust (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbstständiger Arbeit):

+135000,-

 

Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit muß eine Schlussbilanz angefertigt werden. Der Verkauf des Betriebes ist gesondert auszuweisen. Grund für die Aufstellung einer Bilanz: offene Forderungen werden als Betriebseinnahme aufgedeckt und sind somit steuerlich erfasst.


Berechnung der privaten Einkunftsarten

Allgemein:

       Einnahmen §8

-     Werbungskosten §§9,9a

=    Überschuß (+/-) je Einkunftsart

Einnahmen

Werbungskosten

 

Die Jahreseinkommenssteuer ist identisch mit der Jahreslohnsteuer

Bei der Steuerberechnung sind die Pauschalbeträge schon eingerechnet.

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

       Steuerpflichtiger Bruttolohn

-     nachgewiesene Werbungskosten (mind. 2000,-)

=    Einkünfte

 

Bei keinen steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld) und Werbungskosten (z.B. Bewerbungen) können die tatsächlichen Kosten als Verlust in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und in den Folgejahren als Verlustabzug geltend gemacht werden.

 

Steuerpflichtiger Bruttolohn enthält nicht:

 

Arbeitnehmer können einen Härteausgleich geltend machen bis zu 800,- für Einkünfte, die nicht aus selbstständiger Arbeit stammen (z.B. Kapitalerträge). Des weiteren werden die Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Berechnung

       Einnahmen

-     Werbungskosten (nachgewiesen oder Pauschalbetrag von 100,- pro Person)

-     Sparerfreibetrag (3000,- oder 6000,- bei Eheleuten; nur für Privatpersonen)

=    Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Alternative: Wenn kein oder nur geringes steuerpflichtiges Einkommen (Rentner und Kinder) ist eine NV-Bescheinigung èsteuerfreie Einnahmen bis rund 17000,-DM

Einnahmen

Dividenden:

Bis 2001

Ab 2002

Dividende

100,00

Dividende

100,00

KöSt (30%)

-30,00

KöSt (25%)

-25,00

Bardividende

70,00

Bardividende

75,00

KESt+Soli

25%+5,5% v.25% =26,375%

-18,46

KESt+Soli

20%+5,5% v.20% =21,10%

-15,83

Nettodividende

51,54

Nettodividende

59,17

Nettodividende = ausgezahlter Betrag ohne Freistellung

 

Aufrechnung von der Nettodividende zur steuerpflichtigen Einnahme:

Bis 2001

Ab 2002

Nettodividende

51,54

Nettodividende

59,17

KESt+Soli

+18,46

KESt+Soli

+15,83

Bardividende

70,00

Bardividende

75,00

KöSt

+30,00

Nach Halbeinkünfteverfahren:

50% steuerpflichtig

-37,50

Steuerpfl. Einkommen
(Anrechnung der KöSt)

100,00

Steuerpfl. Einkommen

37,50

 

Zinsen:

Berechnung der ausgezahlten Zinsen

Berechnung d. steuerpflichtigen Einkommens

Zinsen

1000,00

Ausgezahlte Zinsen

683,50

ZAST (30%) + Soli (5,5% v. 30%)= 31,65%

-316,15

+ZAST und Soli

+316,50

Ausgezahlte Zinsen ohne Freistellung

683,50

Steuerpfl. Einnahme (Anrechnung der ZAST)

1000,00

 

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist stets der Bruttobetrag steuerpflichtig!!!

Werbungskosten §20

Insbesondere:

Nicht jedoch:

Beispiele

Alleinstehender:

Einnahmen:                                             4500,-

Nachgewiesene Werbungskosten:           -250,-

Sparerfreibetrag:                                   -3000,-

Einkünfte:                                               1250,-

 

Eheleute:

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

1200,-

8600,-

Werbungskosten

0,-

-250,-

Sparerfreibetrag

-1200,-

-4800,-

Einkünfte:

0,-

3550,-

 

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

6200,-

6300,-

Werbungskosten

-100,-

-100,-

Sparerfreibetrag

3000,-

3000,-

Einkünfte:

3100,-

3200,-

 

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

80,-

250,-

Werbungskosten

-120,-

-150,-

Sparerfreibetrag

0,-

-100,-

Einkünfte:

-40,-

0,-

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (im Privatvermögen)

Zu Immobilien gehören:

Bei Immobilien können Verluste über lange Zeit abgeschrieben werden, wenn die Einkünfte die AfA-Beträge übersteigen!!!

Unterscheidung nach der Nutzung:

Mieteinnahmen

Bei der Berechnung der Miete muß die 50%-Regel beachtet werden, damit die Werbungskosten im vollen Umfang angerechnet werden:

Die tatsächliche Miete muß mindestens 50% der ortsüblichen Miete betragen!

Ist die Miete unter diesen 50% so werden die Werbekosten wiefolgt angerechnet:

 

Beispiel:

 

Beispiel 1

Beispiel 2

Ortsübliche Miete

1000,-

1100,-

Tatsächliche Miete

500,-

500,-

Werbungskosten

15000,-

15000,-

Angerechnete Werbungskosten:

15000,-

6818,18=

 

Werbungskosten können auch bei Leerstand geltend gemacht werden, wenn eine Nutzungsabsicht erkennbar ist.

Werbungskosten

Allgemein

Katalog

Heizkosten

Schuldzinsen, Finanzierungsnebenkosten (Besichtigungs- / Bearbeitungsgebühr), Damnum (Abschlag bei der Kreditauszahlung)

Energiekosten

Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben (Müll, Wasser, Straßenreinigung, Schornsteinfeger), Beiträge für Haus- und Grundbesitzerverein

Hausverwaltung

Fahrtkosten zur Immobilie

Hauswart

Fachliteratur

Erhaltungsaufwendung (z.T. nicht sofort komplett absetzbar)

Arbeitsmittel (Besen, Schneeschieber)

Gebäude-AfA (über 40,50 oder 25 Jahre)

Nicht absetzbar: Erschließungskosten èZählen zu Grund- und Bodenwert èAfA-Abschreibung.

Bei Ferienwohnungen ist immer ein gewerblicher Vermieter zu suchen, da nur so Werbungskosten in vollen Höhe abgezogen werden können und keine Eigennutzung unterstellt wird.

Sonstige Einkünfte

Spekulationsgeschäfte (nur Privatpersonen)

  1. Immobilien: Spekulationsfrist 10 Jahre beginnend mit dem Notarvertrag
  2. andere Wirtschaftsgüter: Spekulationsfrist 1 Jahr beginnend am Tag nach Kauf
    1. Wertpapiere
    2. Devisen
    3. Edelmetalle

Ab 2002 gilt bei Wertpapieren das Halbeinkünfteverfahren, wonach Gewinne und Verluste nur noch zur Hälfte angegeben werden müssen.

 

Beispiel:

Kauf von Aktien am 02.01.00 :     1000,- + 50,- Provision

Verkauf am 02.01.01:                  2000,- +100,- Provision

 

Beginn der Spekulationsfrist: 03.01.00 0 Uhr(Tag nach dem Kauf)

Ende der Spekulationsfrist: 02.01.01 24 Uhr

èSpekulationsgewinn èab 03.01.01 wäre der Gewinn steuerfrei gewesen

Berechnung des Gewinnes je Spekulation:

       Verkaufspreis                  2000,-

-     Anschaffungskosten         1050,- (1000,- + 50,- Provision)

-     Werbungskosten         100,- (Verkaufsprovision)

=    Überschuß                         850,-

 

Freigrenze pro Jahr: 999,99 DM

Innerhalb dieser Grenze sind alle Gewinne (saldiert) steuerfrei.

Kommt als Saldo ein Verlust heraus, betragen die Einkünfte 0,- DM. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.

Aber:

 

Beispiel:

2000     Gesamtverlust bei Spekulation             85000,-

1999     besteuerter Spekulationsgewinn           50000,-

2001     Spekulationsgewinn                             20000,-

èVerlustrücktrag von 2000 auf 1999: 50000,-

èVerlustvortrag von 2000 auf 2001: 20000,-

Restverlust von 15000,- aus 2000 steht für 2003 zur Verfügung.

Besteuerung außerhalb des Spekulationsjahres

Besteht bei Wertpapieren eine gewerbliche Einkunft vor, so ist diese auch steuerpflichtig nach einem Jahr. èliegt vor bei Beteiligungen von mehr als 1% des Grundkapitals / Stammkapitals.

Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen