Weitere
Skripte und mehr findet ihr auf meiner Homepage. Bitte wählt
eine Kategorie! |
steuerliches Ergebnis (Gewinn aus Gewerbebetrieb) im Sinne EStG oder KöStG (nicht handelsrechtliches Ergebnis nach HGB) |
+ Hinzurechnungen (als Aufwand gebucht und nach GewStG nicht als solcher zu sehen |
- Kürzungen (Aufwände, die nicht gebucht sind, jedoch als solche steuerlich geltend gemacht werden können oder steuerlich nicht anrechenbare Erträge |
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug |
- Gewerbeverlust aus Vorjahren |
= Gewerbeertrag |
- ggf. Freibetrag (für natürliche Personen) |
= verbleibender Gewerbeertrag |
èAnwendung der Steuermesszahlen (1-5%) |
= Steuermessbetrag (mitgeteilt durch Steuermessbescheid vom Finanzamt |
èAnwendung des Hebelsatzes (je nach Gemeinde zwischen 200 und 700%) |
= Gewerbesteuer (mitgeteilt durch Steuerbescheid vom Gemeinde- oder Stadtsteueramt) |
Bei der Anrechnung auf die Lohnsteuer wird der Steuermessbetrag pauschal mit 1,8 multipliziert
In Berlin kommen beide Bescheide vom Finanzamt
Beispiel: Personengesellschaften
|
Beispiel 1 |
Beispiel 2 |
||
Steuerlicher Gewinn |
|
70000 |
|
|
+Hinzurechnungen |
|
32000 |
|
|
-Kürzungen |
|
30000 |
|
|
Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100,-) |
|
72000 |
|
160000 |
-Freibetrag |
|
48000 |
|
48000 |
verbleibender Gewerbeertrag |
|
24000 |
|
112000 |
*Steuermaßzahl |
1% |
240 |
1) 24000*1% |
3200 |
Messbetrag |
|
240 |
|
3200 |
*Hebelsatz |
300% |
720 |
400% |
12800 |
Gewerbesteuer |
|
720 |
|
12800 |
Bei natürlichen Personen geht die Steuerzahl von 1% bis 5%, wobei bei jeden 24000,- ein Prozentpunkt höher gegangen wird, maximal jedoch bis 5%.
Beispiel für juristische Personen:
Gewerbeertrag |
160000 |
kein Freibetrag |
0 |
*Steuermesszahl (immer 5%) |
5% |
Messbetrag |
8000 |
*Hebelsatz |
400% |
Gewerbesteuer |
32000 |
Die Steuermesszahl beträgt immer 5%!
èsteuerliche Belastung ist aufgrund des Freibetrages bei Personengesellschaften deutlich geringer
Beispiel für Verluste:
Verlust 2000 |
- 120000 |
+Hinzurechnungen |
+ 30000 |
-Kürzungen |
- 15000 |
Gewerbeverlust |
= 105000 èvortragsfähiger Verlust (kein Rücktrag möglich) |
Man unterscheidet zwischen:
Beispiele für eine echte Dauerschuld:
Der Betrieb nahm am 30.06.2000 einen Kredit in Höhe von 100000,- für 8% auf. Laufzeit 5 Jahre. Auszahlung 95%.
èLaufzeit >1 JahrèDauerschuld
Berechnung:
a)
8% von 100000 = 8000,- Zinsen pro Jahr
Berechnung für 181 Tage (Auszahlungstag zählt mit)= 4022,- Zinsen
in 2000
Dieser Betrag wurde als Zinsaufwand geltend gemacht
b)
Damnum: 5% (100000-95000) von 100000 = 5000,-
verteilt auf die Laufzeit ergibt dies einen Betrag von 1000,- pro Jahr
· insgesamt wurden für 2000 4522,- als Aufwand gebucht
· nicht als Abzug können davon 50% geltend gemacht werden =2261,-, die dem Gewinn hinzugerechnet werden
Beim Damnum verringert sich der Zinssatz während der Laufzeit, je höher das Damnum ist. Als Maximum sind jedoch 2% Damnum pro Laufzeitjahr festgelegt.
Beispiel für eine unechte Darlehensschuld:
Der Dispositionskredit stand 2000 das ganze Jahr zur Verfügung und hatte folgende kleinste Kontostände:
+2000,- |
an 2 Tagen |
1.+2.Tag |
-3500,- |
an 1 Tag |
3. Tag |
-7600,- |
an 2 Tagen |
4.+5.Tag |
-13000,- |
an 1 Tag |
6. Tag |
-20000,- |
an 2 Tagen |
7.+8. Tag |
Zur Berechnung werden die ersten 7 Stände nicht berücksichtigt ==> 20000,- als Bemessungsgrundlage
Tatsächlich gebuchte Zinsen: 8400,-; durchschnittlicher Zinssatz: 10%
Ausgehend von dem 8. Wert: 20000,-*10%=2000,-
èZinsschätzung von 2000,- wird zu 50% den Gewinnen hinzugerechnet
u.a. Gewinnanteile aus Beteiligungen (=betriebsfremde Erträge); bei Aktienpaketen ab 10%; sowie Spendenabzug
es wird ein vorläufiger Abschluss gemacht: vorläufiger Gewinn ohne Vorauszahlungen der GewSt wird ermittelt
èBuchung der vorläufigen Gewerbesteuer
èSchätzung:
geschätzte Gewerbesteuer
- Gewerbesteuervorauszahlungen
= Rückstellungen (Nachzahlung) oder Forderung (Erstattung)
Buchungssätze:
Aufwand an Rückstellung
Forderung an Ertrag
|