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Buchführung / Bilanzierung – Der Jahresabschluss

Buchführungspflicht

o       §140: abgeleitete Buchführungspflicht èWer nach HGB bilanzieren muß, ist auch nach dem Steuerrecht dazu verpflichtet

o       §141: originäre Buchführungspflicht nach Steuerrecht èauch wer nicht nach HGB Buch führen muß, kann bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte (Vermögen >500TDM oder Gewinn>48000) zur Buchführung für steuerliche Zwecke verpflichtet werden

Wer ist Kaufmann? (§1-7 HGB)

 

Vollkaufleute nach Steuerrecht sind alle Kaufleute nach §1-7

Bilanzarten

Handelsbilanz

Steuerbilanz

·         Für Handelspartner, Gläubiger, Banken, Aktionäre, Gesellschafter

·         Gestaltungsmöglichkeiten, um den Fokus auf eine bestimmte Gruppe zu legen

  • Steuerbemessungsgrundlage
  • Weniger Gestaltungsmöglichkeiten wegen Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung

Maßgeblichkeit gemäß §5 (1) EStG

Satz 1:

Maßgeblichkeitsprinzip:

·        Handelsrecht ist maßgeblich für das Steuerrecht

·        Steuerrechtliche Regelungen sind jedoch zu beachten

Handelsbilanz

Steuerbilanz

Aktivierungspflicht

Wird übernommen

Aktivierungswahlrecht

Wahlrecht wird Pflicht èUnternehmen weißt mehr Gewinn aus

Aktivierungsverbot

Wird übernommen

Passivierungspflicht

Wird übernommen

Passivierungswahlrecht

Wahlrecht wird Verbot èweniger Schulden èmehr Vermögen

Passivierungsverbot

Wird übernommen

Satz 2:

Umgekehrte Maßgeblichkeit:

·        Steuerliche Wahlrechte sind übereinstimmend mit der Handelsbilanz vorzunehmen

·        Z.B. eine Sonder-AfA in der Steuerbilanz, die den Gewinn vermindert (weniger Steuern) ist auch in der Handelsbilanz auszuweisen

·        èInteressenkonflikt zwischen Unternehmen (mglst. wenig Steuern) und Gesellschaftern (mglst. viel Gewinn und Ausschüttung)