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§ Gleicher Wertansatz für 3 Jahre bei Beständen, die geringen Schwankungen unterliegen
§ Wichtig: nachrangige Bedeutung vom Gesamtwert und gleichbleibende Zusammensetzung
§ Bestandsaufnahme alle 3 Jahre
§ Gleichartige und gleichwertige Vermögensgegenstände können zusammengefasst werden
§ Gewogener Durchschnitt als Wertansatz
§ Geht bei Funktionsgleichheit oder gleicher Artikelnummer
§
§ beim permanenten gewogenen Durchschnitt wird bei jedem Zugang ein neuer Durchschnitt gebildet èbeide Durchschnitte sind nach dem Gesetz möglich
§ Beispiel:
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Preis |
Permanenter Durchschnitt |
Anfangsbestand |
1000 à 50,- |
50 |
Zugang |
500 à 52,- |
50,67=(1000*50+500*52)/1500 |
Zugang |
700 à 55,- |
52,05=(1500*50,67+700*55)/2200 |
Zugang |
300 à 54,- |
52,28 |
Endbestand |
800 à ??? |
52,28 |
Gewogener Durchschnitt: |
· Absatz 1: Kaufleute müssen am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz aufstellen
· Absatz 2: Es besteht eine Pflicht zur Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen (G&V-Rechnung)
· Absatz 3: Bilanz und G&V bilden den Jahresabschluß (bei Personengesellschaften)
· Der Jahresabschluß ist gemäß GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
· GoB= Vollständigkeit, chronologisch, Aufbewahrungspflichten, Beträge, Wahrheit, Vorsichtsgedanke, systematische Ordnung
· Abschluß in deutscher Sprache und in Euro (§244)
· Alle Geschäftsführer müssen den Abschluß unter Angabe des Datums unterschreiben (§245)
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