Weitere
Skripte und mehr findet ihr auf meiner Homepage. Bitte wählt
eine Kategorie! |
Klärung der Fragen:
Notwendiges Betriebsvermögen |
Gewillkürtes Betriebsvermögen |
Dient nur der betrieblichen Nutzung |
Betriebsdienliche Güter, die aber auch privat genutzt werden (Firmen-PKW) Die private Nutzung ist dann herauszurechnen. |
· Ausnahmen von der Regel in §246
· Absatz 1: Aktivierungsverbot für Aufwendungen zur Unternehmensgründung
§ Kosten für Standortwahl, rechtliche Genehmigungen, Marketingmaßnahmen, Personalgewinnung,...
§
Keine Aktivierung erlaubt, jedoch eine Aufführung der Kosten für
Ingangsetzung in der Bilanzierungshilfe zulässig. Grund: Dadurch
können Unternehmen auch im ersten Jahr bereits Gewinn machen.
ègilt nur für Kapitalgesellschaften
(§269)
· Absatz 2: selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AV
§ Kundenstamm, Ruf, Markennamen, Patente und Schutzrechte (wenn nicht käuflich erworben)
§ Grund: fehlende Objektivität
· Absatz 3: Aufwendungen für den Abschluß von Versicherungsverträgen
· Ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich des Eintretens, der Höhe und des Zeitpunktes
· Ansatzpflichten gemäß Absatz 1:
§ Ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
§ Achtung: drohende Verluste nicht in der Steuerbilanz anwendbar èAktivierungspflicht wird zum Verbot in der Steuerbilanz
§ Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten, Pfandrechte, Freistellung für Mitarbeiter, Resturlaub
§ Unterlassene Instandhaltung, die innerhalb der ersten 3 Monate des Folgejahres nachgeholt wird
· Ansatzwahlrechte gemäß Absatz 2:
§ Instandhaltungsnachholung nach dem 3. Monat des Folgejahres
§ Genau umschriebene Aufwendungen, deren Eintreten wahrscheinlich ist, wo jedoch Zeitpunkt und Höhe unbekannt sind
o Ansatzverbote gemäß Absatz 3:
§ Alles was nicht in Absatz 1 und 2 festgelegt ist
· ARA (§250 Abs. 1) = Wir haben im Voraus schon für Teile der nächsten Geschäftsperiode bezahlt èLeistungsforderung
· PRA (§250 Abs. 2) = Wir haben im Voraus Leistungen empfangen für die nächste Geschäftsperiode èLeistungsverbindlichkeit
· Absatz 3: Disagio und Damnum bei Krediten
§ Kann in ARA als vorweggenommene und bereits bezahlte Zinsen bilanziert werden. Das Disagio / Damnum wird dann in ARA abgeschrieben über die Laufzeit
§ Statt ARA kann auch das Konto Disagio (Aktivkonto) genommen werden
§ Alternativ kann das Damnum auch sofort als Zinsaufwand gebucht werden (geht nur für die Handelsbilanz)
§ In der Steuerbilanz besteht für Damnum eine Aktivierungspflicht
· Haftungsverhältnisse sind Eventualverbindlichkeiten, z.B. aus Bürgschaften
· Werden unter der Bilanz oder im Anhang angegeben, sofern sie nicht auf der Passivseite bereits berücksichtigt werden mussten
· Dient der Abbildung einer Risikogröße (Verminderte Kreditwürdigkeit)
· Positive Anerkennung, da die Fähigkeit Bürgschaften zu übernehmen von der Bonität des Unternehmens zeugt
|