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Ansatzvorschriften (§§246-251)

Klärung der Fragen:

  1. Gehört eine Position in meine Bilanz?
  2. In welcher Höhe erscheint sie in der Bilanz?

Grundsatz der Vollständigkeit (§246)

Notwendiges Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Dient nur der betrieblichen Nutzung

Betriebsdienliche Güter, die aber auch privat genutzt werden (Firmen-PKW)

Die private Nutzung ist dann herauszurechnen.

Bilanzierungsverbote (§248)

·        Ausnahmen von der Regel in §246

·        Absatz 1: Aktivierungsverbot für Aufwendungen zur Unternehmensgründung

§         Kosten für Standortwahl, rechtliche Genehmigungen, Marketingmaßnahmen, Personalgewinnung,...

§         Keine Aktivierung erlaubt, jedoch eine Aufführung der Kosten für Ingangsetzung in der Bilanzierungshilfe zulässig. Grund: Dadurch können Unternehmen auch im ersten Jahr bereits Gewinn machen.
ègilt nur für Kapitalgesellschaften (§269)

·        Absatz 2: selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des AV

§         Kundenstamm, Ruf, Markennamen, Patente und Schutzrechte (wenn nicht käuflich erworben)

§         Grund: fehlende Objektivität

·        Absatz 3: Aufwendungen für den Abschluß von Versicherungsverträgen

Rückstellungen (§249)

·        Ungewisse Verbindlichkeiten bezüglich des Eintretens, der Höhe und des Zeitpunktes

·        Ansatzpflichten gemäß Absatz 1:

§         Ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

§         Achtung: drohende Verluste nicht in der Steuerbilanz anwendbar èAktivierungspflicht wird zum Verbot in der Steuerbilanz

§         Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten, Pfandrechte, Freistellung für Mitarbeiter, Resturlaub

§         Unterlassene Instandhaltung, die innerhalb der ersten 3 Monate des Folgejahres nachgeholt wird

·        Ansatzwahlrechte gemäß Absatz 2:

§         Instandhaltungsnachholung nach dem 3. Monat des Folgejahres

§         Genau umschriebene Aufwendungen, deren Eintreten wahrscheinlich ist, wo jedoch Zeitpunkt und Höhe unbekannt sind

o       Ansatzverbote gemäß Absatz 3:

§         Alles was nicht in Absatz 1 und 2 festgelegt ist

Rechnungsabgrenzungsposten (§250)

·        ARA (§250 Abs. 1) = Wir haben im Voraus schon für Teile der nächsten Geschäftsperiode bezahlt èLeistungsforderung

·        PRA (§250 Abs. 2) = Wir haben im Voraus Leistungen empfangen für die nächste Geschäftsperiode èLeistungsverbindlichkeit

·        Absatz 3: Disagio und Damnum bei Krediten

§         Kann in ARA als vorweggenommene und bereits bezahlte Zinsen bilanziert werden. Das Disagio / Damnum wird dann in ARA abgeschrieben über die Laufzeit

§         Statt ARA kann auch das Konto Disagio (Aktivkonto) genommen werden

§         Alternativ kann das Damnum auch sofort als Zinsaufwand gebucht werden (geht nur für die Handelsbilanz)

§         In der Steuerbilanz besteht für Damnum eine Aktivierungspflicht

Bilanzierung von Haftungsverhältnissen (§251)

·        Haftungsverhältnisse sind Eventualverbindlichkeiten, z.B. aus Bürgschaften

·        Werden unter der Bilanz oder im Anhang angegeben, sofern sie nicht auf der Passivseite bereits berücksichtigt werden mussten

·        Dient der Abbildung einer Risikogröße (Verminderte Kreditwürdigkeit)

·        Positive Anerkennung, da die Fähigkeit Bürgschaften zu übernehmen von der Bonität des Unternehmens zeugt