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Personal und Personalarbeit

Personalbegriff

Personal (Definition)

  • Menschen die in Betrieben in abhängiger Stellung (mit Arbeitsvertrag) arbeiten
  • Die Arbeit findet in einer institutionell abgesicherten Ordnung statt èZuordnung zu einer Abteilung; es gibt einen Weisungsberechtigten (Chef); Arbeitszeitregelung, usw.
  • Für die Arbeitsleistung wird Entgelt gezahlt

èMensch + Arbeit = Personal

 

èPersonal ist somit eine Folge von großen Unternehmen, in denen die Produktion arbeitsteilig organisiert werden muß und nicht mehr alles durch den Unternehmer oder Familienangehörige gemacht wird

 

Wer gehört zum Personal?

Personal

Kein Personal

  • Belegschaft
  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Arbeitnehmer
  • Mitarbeiter
  • Beurlaubte Mitarbeiter
  • Führungskräfte
  • Azubis
  • Aushilfen
  • Selbstständige (keine Abhängigkeit)
  • Praktikanten (keine Arbeitsleistung)
  • Beamter (es gilt Dienstrecht statt Arbeitsrecht èDienst statt Arbeit)
  • Vorstände (keine Weisungsberechtigten)
  • Aufsichtsrat (kein Entgelt, keine Weisungsberechtigten)
  • Mitarbeitende Familienangehörige (kein Entgelt)
  • Tiere (Polizeihunde,...) èkein Mensch

 

èin den letzten 100 Jahren hat sich die Einstellung zum Personal stark verändert. Früher wurde der Mensch wie eine Maschine gesehen (läuft oder läuft nicht).

Entwicklung der Personalarbeit / des Personalmanagements

Entwicklung

Hauptfragestellungen der Personalarbeit

Rahmenbedingungen für Personalmanagement