Tätigkeit ist auf vertrauensvolle
Zusammenarbeit ausgelegt
Arbeitskampf und Streik zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber sind unzulässig
Ehrenamtliche Tätigkeit
Keine Vor- oder Nachteile aus der
Betriebsrattätigkeit èSitzungsgelder
sind verboten
Anspruch auf Schulungen mit Freistellungsanspruch,
sofern die Schulung der Tätigkeit im Betriebsrat dienlich ist und nicht
schon andere Betriebsratsmitglieder diese Fähigkeiten aufweisen
Erstattung von Sachkosten durch
den Arbeitgeber (§40)
Kündigungsschutz nach §15
KSchG und §103 BetrVG