Der Studiengang an der Berufsakademie

 

Möglichkeiten des Outsourcings der Personalverrechnung

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Personalverrechnung im Betrieb durchgeführt werden kann. Wenn man sich dazu entschlossen hat, die Personalverrechnung an einen externen Dienstleister auszulagern, dann wählt man in der Regel den Steuerberater. Dass dies nicht die optimale Variante sein muss, wollen wir in diesem Artikel aufzeigen. Verstehen Sie bitte diese Aussage des Artikels als wertneutral. Wir möchten Sie nicht zu einer Entscheidung drängen, denn diese liegt in den Händen jedes einzelnen Lesers bzw. jeder einzelnen Leserin. Als Unternehmer müssen Sie immer nach dem Grundsatz der Effizienz arbeiten. Das betrifft in erster Linie natürlich die Wahl der externen Dienstleister. Sie kaufen einen Service hinzu, um eine konkrete Arbeit erledigen zu lassen. Dabei geht es vor allem um Effizienz, wobei auch der Kostenfaktor nicht zu unterschätzen ist.

Wählen Sie einen kosteneffizienten Dienstleister für die Personalverrechnung

Viele Unternehmen wählen den Steuerberater, weil die Personalverrechnung einfach eine weitere Aufgabe im Erledigungskalender ist. Leider bezahlen viele Unternehmen zu viel für diese Dienstleistung und überschätzen dabei auch die Kompetenz des Beraters. Oft können die laufenden Aufgaben, wie zum Beispiel die Personalverrechnung und die Buchhaltung, durch ein Lohnbüro viel effizienter durchgeführt werden. Die Endabrechnung in Form des Jahresabschlusses oder der Überschussrechnung kann in weiterer Folge durch den Steuerberater durchgeführt werden. Auch strategische Aufgaben sind unter Umständen sinnvoll. Es ist letztlich auch immer eine Frage der Finanzen bzw. der Finanzierbarkeit eines gesamten Projektes.

Unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse erschweren die Personalverrechnung

Die teils komplizierten Lohnabrechnungen sind erheblich aufwändiger als zum Beispiel gleichbleibende Gehälter. Gerade in Branchen, wo sich die monatlichen Gehälter ständig verändern, lässt sich kein einheitliches Bild vorzeichnen. Außerdem gibt es zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse, dessen natürliche Ausprägung in dieser Form nicht nach einer Standard- Prozedur gemacht werden können. Man denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die sogenannten Midjobber oder kurzfristig Beschäftigte. Gerade bei den kurzfristigen Beschäftigten ändert sich so wie bei Teilzeitkräften das Stundenausmaß sehr oft. Aber auch bei Festangestellten muss der Gehalt nicht monatlich gleichbleiben. Es fallen gerade am Jahresende oftmals Boni- Zahlungen an, die den Gehaltszettel noch komplexer machen. Ein weiteres Beispiel sind die Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Hier haben Sie praktisch nie ein einheitliches Abrechnungsschema. Wenn Sie diese Gehaltsabrechnungen ansehen, dann finden Sie auch ein komplexes steuerliches Problem vor.