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Möglichkeiten des Outsourcings der Personalverrechnung |
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Personalverrechnung im Betrieb
durchgeführt werden kann. Wenn man sich dazu entschlossen hat, die Personalverrechnung an einen
externen Dienstleister auszulagern, dann wählt man in der Regel den Steuerberater. Dass dies nicht
die optimale Variante sein muss, wollen wir in diesem Artikel aufzeigen. Verstehen Sie bitte diese
Aussage des Artikels als wertneutral. Wir möchten Sie nicht zu einer Entscheidung drängen, denn
diese liegt in den Händen jedes einzelnen Lesers bzw. jeder einzelnen Leserin. Als Unternehmer
müssen Sie immer nach dem Grundsatz der Effizienz arbeiten. Das betrifft in erster Linie natürlich die
Wahl der externen Dienstleister. Sie kaufen einen Service hinzu, um eine konkrete Arbeit erledigen
zu lassen. Dabei geht es vor allem um Effizienz, wobei auch der Kostenfaktor nicht zu unterschätzen
ist.
Wählen Sie einen kosteneffizienten Dienstleister für die Personalverrechnung
Viele Unternehmen wählen den Steuerberater, weil die Personalverrechnung einfach eine weitere
Aufgabe im Erledigungskalender ist. Leider bezahlen viele Unternehmen zu viel für diese
Dienstleistung und überschätzen dabei auch die Kompetenz des Beraters. Oft können die laufenden
Aufgaben, wie zum Beispiel die Personalverrechnung und die Buchhaltung, durch ein Lohnbüro viel
effizienter durchgeführt werden. Die Endabrechnung in Form des Jahresabschlusses oder der
Überschussrechnung kann in weiterer Folge durch den Steuerberater durchgeführt werden. Auch
strategische Aufgaben sind unter Umständen sinnvoll. Es ist letztlich auch immer eine Frage der
Finanzen bzw. der Finanzierbarkeit eines gesamten Projektes.
Unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse erschweren die Personalverrechnung
Die teils komplizierten Lohnabrechnungen sind erheblich aufwändiger als zum Beispiel
gleichbleibende Gehälter. Gerade in Branchen, wo sich die monatlichen Gehälter ständig verändern,
lässt sich kein einheitliches Bild vorzeichnen. Außerdem gibt es zahlreiche
Beschäftigungsverhältnisse, dessen natürliche Ausprägung in dieser Form nicht nach einer Standard-
Prozedur gemacht werden können. Man denke in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die
sogenannten Midjobber oder kurzfristig Beschäftigte. Gerade bei den kurzfristigen Beschäftigten
ändert sich so wie bei Teilzeitkräften das Stundenausmaß sehr oft. Aber auch bei Festangestellten
muss der Gehalt nicht monatlich gleichbleiben. Es fallen gerade am Jahresende oftmals Boni-
Zahlungen an, die den Gehaltszettel noch komplexer machen. Ein weiteres Beispiel sind die
Sonntags- oder Feiertagszuschläge. Hier haben Sie praktisch nie ein einheitliches
Abrechnungsschema. Wenn Sie diese Gehaltsabrechnungen ansehen, dann finden Sie auch ein
komplexes steuerliches Problem vor.
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