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Die Bundesbank und die Bankenaufsicht
Bestandteil (Knotenpunkt) des nationalen
Gironetzes
Neutral
Erfüllungsgehilfe der EZB
Ca. 6000 Mitarbeiter
Kreditvergabe und Geldpolitik gingen
mit Gründung der EZB auf diese über èDiskussion
über Weiterbestehen bzw. neue Wege der Bundesbank
Pläne:
Eingliederung der Bankenaufsicht
(BaKred) in der Bundesbank
Landeszentralbanken èRegionalzentralbanken
in Berlin, Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg
Aufgaben der Bankenaufsicht
Kontrolle des KWG
Beseitigung von Umständen die:
Einlagensicherheit gefährden
Bankgeschäfte beeinträchtigen
Gesamtwirtschaftliche Nachteile
herbeiführen
Recht zur Beschränkung, Erteilung,
Aufhebung der Erlaubnis für Bankgeschäfte
Abberufung von Geschäftsleitern
Auskunftsrecht über alle Geschäftsangelegenheiten
Überwachung Liquidität
und Eigenmittelausstattung
Verbot von unzulässiger Kreditvergabe
Moratorium = Konkursverwaltung der
Bank durch die Bankenaufsicht
Schließung von Banken bei
Konkursgefahr
Die Bankenaufsicht geht nicht jedem einfachen
Hinweis von Kunden nach, nimmt jedoch oftmals eine Häufung von Beschwerden
als Prüfungsgrund.
Die Bankenaufsicht ist neben den Kreditinstituten
auch für Finanzdienstleister und Spezialkreditinstitute zuständig.
Die Banken lehnen eine private Versicherungsinstitution zur Einlagensicherung
und Kontrolle ab, da hier die Beiträge zu hoch wären.
Im Zuge des Baseler Akkords wird über
eine Erweiterung der Aufsichtsaufgaben verhandelt.
Trends für das BaKred
Einbindung der Selbstregulierung
des Marktes bei der Aufsicht
Erweiterung des Aufsichtskreises
Mehr Publizitätspflichten
Qualitätsgewichtung èCoachingfunktion
(Hinweisen àAbsprechen
àAnordnen)
Individuelle Regelungen è
mehr Selbstverantwortung
Von Pauschalbetrachtungen zu Detailbetrachtungen
Harmonisierung und Zentralisierung
der Umsetzung der Aufsicht