Seit den 60er Jahren
Deckt im Insolvenzfall Einlagen
(Sicht-, Termin-, Spar-)von Nichtbanken
Keine Sicherung von Wertpapierdepot
Maximale Entschädigung pro
Anleger = 30% des haftenden Eigenkapitals
Haftendes EK= Kernkapital + Ergänzungskapital
(bis max. 25% des Kernkapitals) zum letzten Jahresabschluss
Zahlungen erfolgen inkl. marktüblicher
Zinsen
Finanzierung durch Einzahlung von
0,03% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“
Beitrag kann bei bestimmten Banken
erhöht werden (bonitätsabhängig), Aussetzung und Verdoppelung
der Beiträge möglich
Durch Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH ist eine Grundsicherung von 90% maximal jedoch 20000€
pro Anleger gewährleistet
ènahezu
garantierte Komplettabsicherung