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Der Grundsatz I und II

Nachrangige Verbindlichkeit:

Genussrechte


Grundsatz I (§10 KWG)


Grundsatz II (§11 KWG)

 

Nichtbeachtung der Grundsätze haben Bußgelder, Sanktionen oder sogar bei dauerhaftem Verstoß die Schließung zur Folge èEingriff des BaKred


Der Baseler Akkord / Ausschuss

Ziele

  1. Neufassung der Eigenkapitalhinterlegung von Risikoaktiva (z.Z. i.d.R. 8%)
  2. Transparenz auf europäischer Ebene durch einheitliche Vorschriften
  3. Sicherheit und Solidarität des Finanzwesens fördern; Zusammenarbeitsförderung
  4. Beachtung der Globalisierung in Vorschriften

Hinterlegung von Kreditrisiken durch Eigenkapital

 

Inland + OECD

Außerhalb OECD

Unternehmen

100%

100%

Banken (Laufzeit <=1Jahr)

20%

20%

Banken (Laufzeit>1Jahr)

20%

100%

Staatl. Darlehen

0%

100%

Neufassung des Grundsatz I (Eigenkapitalhinterlegung)

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Ab B-

Ohne Rating

Unternehmen

20%

100%

100%

100%

150%

100%

Banken

20%

50%

100%

100%

150%

100%

Staat

0%

20%

50%

100%

150%

100%

Das Rating

Auswirkungen des Baseler Akkord


Die Börsenaufsicht