Weitere Skripte und mehr findet ihr auf meiner Homepage. Bitte wählt eine Kategorie!


Die Überweisung

Buchmäßige Übertragung einer bestimmten Geldmenge vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers gem. einem schriftlichen Auftrag an das Kreditinstitut (Überweisungsbeleg).

 

Grundlage ist das BGB und das Überweisungsgesetz, das seit dem 14.08.1999 in Kraft ist und bis zum 01.01.2002 lediglich für den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr gilt.

 

Rechtzeitige Einreichung einer Überweisung

Eine Überweisung ist dann rechtzeitig getätigt, wenn die Buchung bis zum vereinbarten Zahlungstermin erfolgt ist, als auch an diesem letzten Tag. Vorraussetzung ist die Korrektheit aller Angaben auf dem Überweisungsbeleg und eine Kontodeckung.

 

Ausnahme:  Bei Steuerzahlungen muss das Geld am Zahlungstermin bereits auf dem Konto des Empfängers gebucht sein.

Möglichkeiten der Überweisungsverrechnung

  1. Kontoübertrag
    Kreditinstitut von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem sind identisch è Übertragung erfolgt sofort, keine weiteren Verrechungen sind nötig
  2. Unmittelbare oder direkte Überweisung
    Unterschiedliche Kreditinstitute aber entweder ein gemeinsames Rechenzentrum oder ein gemeinsames Verrechnungskonto. è direkter Übertrag zwischen den Kreditinstituten; schnell aber auch teuer
  3. Mittelbare oder indirekte Überweisung
    Unterschiedliche Kreditinstitute ohne Verrechnungskonto; Einschaltung einer Verrechnungsstelle (LZB); Austausch von Magnetbändern beim Garagenclearing; je nachdem, wer mehr einzahlen muss, muss den Differenzbetrag ausgleichen

    Nach Verrechnung der 150TDM der Deutschen Bank mit den 200TDM der Dresdner Bank bleibt noch eine Restsumme von 50TDM, die die Dresdner Bank an die Deutsche Bank überweisen muss, damit alle Forderungen beglichen sind.

Aufgaben des Kreditinstitutes bei Überweisungen

  1. Deckung des Konto prüfen
  2. Unterschriftenprüfung
  3. Identität der Bankleitzahl und des angegebenen Kreditinstitutes werden geprüft, ob sie identisch sind
  4. Übertragung der Geldsumme

Besondere Überweisungen

  1. Daueraufträge
    Einmaliger Auftrag an das Kreditinstitut vom Zahlungspflichtigen, bis auf Widerruf oder befristet eine best. Geldsumme regelmäßig zu wiederkehrenden Terminen an einen best. Zahlungsempfänger zu überweisen
    Vorteil: Schutz vor Versäumnis und Arbeitsersparnis
    Nachteil: z.T. gebührenpflichtig
  2. Eilüberweisung
    Verkürzung der Laufzeit einer Überweisung
    Taggleiche Buchung
    Abwicklung im elektronischen Zahlungsverkehr
    Nachteil: gebührenpflichtig

Rückruf von Überweisungen

Der Rückruf von Überweisungen ist nur möglich, solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben ist, so das der Zahlungsempfänger in Kenntnis dieser Buchung gelangen konnte.

èLiegt also eine Abrufpräsenz des Geldes für den Zahlungsempfänger vor, ist ein Rückruf nicht mehr möglich

Überweisungen ab 20 TDM

Überweisungen ab 20 TDM unterliegen einer Prüfung nach GWG, ob diese Transfersumme in das normale Geschäftsumfeld des Kunden passt. Gleiches geschieht bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Überweisung bei solchen Beträgen.

è in diesen Fällen muss das Kreditinstitut des Empfängers Informationen über die Herkunft und den Zweck dieses Geldes erwerben, ggf. auch vom Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen

è Dies ist eine Schutzmaßnahme gegen missbräuchliche Überweisungen