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Clearing-Gebiete |
Netznummern |
1. Berlin, Brandenburg, Meckl.-Vorp 2. Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein 3. Rheinland 4. Westfalen 5. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 6. Baden-Württemberg 7. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
0: Bundesbank, LZB´s 1-3: sonstige Kreditinstitute 4: Commerzbank 5: Girozentralen /Sparkassen 6,9: Genossenschaften 7: Deutsche Bank 8: Dresdner Bank 400,500,600 = Postbank
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Das erstbeauftragte Kreditinstitut übernimmt die Belegbearbeitung
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Electronic Cash = POS (Point of Sale) Zahlung
Zahlung mit PIN an der Kasse
Onlineauthorisierung mit anschließender Zahlungsgarantie des Kreditinstitut
bei Deckung
Kein Widerspruch möglich
seit 1994 existiert zunehmend auch der MAESTRO-Verbund europaweit
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POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie)
Legitimation durch Unterschrift
Unterschrift ermächtigt Kreditinstitut zur Herausgabe der Adresse bei Widerspruch,
was jedoch oft nicht gemacht wird vom Kreditinstitut, da zu teuer und das Verfahren
für den Anwender zu billig ist.
Ab 60,- DM muß eine Sperrdatei abgefragt werden
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SB-Banking
Geldautomat, Kontoauszugsdrucker, Terminals, Geldkarte, Homebanking
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