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Kapitalgesellschaften – Die Aktiengesellschaft

o       Mitbestimmung über Gewinnverwendung (Dividende oder/und Thesaurierung)

o       Stimmrecht (Wahlrecht) auf der Hauptversammlung

 

Emissionen von Aktien:

·        Zielkonflikt der Banken: Kunde möchte niedriges Agio, beim Kauf der Aktien und wird von der Bank beraten. Die Bank berät auch das Unternehmen, dass das möglichst höchste akzeptierte Agio erreichen möchte, da damit auch ein hoher EK-Zuwachs verbunden ist.

 

Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften:

 

Steuerliche Behandlung:

 

Aktienkultur in Deutschland

 

Organe einer Aktiengesellschaft:

 

Zusammensetzung des Eigenkapitals:

 Kapitalerhöhungen (Erhöhung des Grundkapitals):

o       Ordentliche Kapitalerhöhung (§§182ff. AktG)

§         Hauptversammlungsbeschluss mit 75% Zustimmung nötig

§         Ausgabe junger Aktien (mind. Nennwert 1€)

·        Emissionspreis liegt unter dem Marktkurs èKaufanreiz

·        Bezugsrecht für Altaktionäre um Anteil am GK zu waren
(z.B. bei einer Erhöhung von 1Mio. Aktien auf 1,2Mio. Aktien werden 0,2Mio neue Aktien ausgegeben, so dass ein Altaktionär für 5 alte Aktien eine neue zum Vorzugspreis kaufen kann)

·        Problem des Bezugsrechts: Liquidität muss vorhanden sein und Unter- bzw. Überzahl von Aktien lassen Bezugrechte verfallen èHandel mit Bezugrechten (B) möglich
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(ka/n= Kurs alte/neue Aktien; a= alt Aktien n= neue Aktien)

·        Erstellung eines Mischkurses

(a/n=Anzahl alter/neuer Aktien, kn/a=Kurs neu/alt)

·        Der Aktionär hat keine finanziellen Nachteile durch den Mischkurs, da er neue Aktien soviel preiswerter bekommt, wie der Mischkurs unter dem vorherigen Kurs pro Aktie liegt.

o       Bedingte Kapitalerhöhung (§§192ff AktG)

§         Obligationen (festverzinsliche Wertpapiere / Schuldverschreibungen)

·        Verpflichtung des Unternehmens dem Kapitalgeber den Schuldbetrag nach einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen

·        Während der Laufzeit wird ein fester Jahreszins gezahlt

·        Merkmale: Laufzeit, fester Rückzahlungskurs (übl. pari), fester Zins

·        Ist eher für risikoscheue Anleger gedacht

§         Wandelobligationen

·        Die Schuldverschreibung kann während der Laufzeit in Aktien eingetauscht werden (FK wird zu EK) èjedoch schlechterer Zins

·        Wandlungsverhältnis ist festgelegt, wobei mit steigender Laufzeit eine sich erhöhende Zuzahlung notwendig wird

·        In der Regel wird getauscht, wenn der Bezugskurs niedriger als der Marktkurs ist

§         Optionsanleihen

·        Rückzahlung der Schuld inklusive Zins und Option auf Bezug von Aktien zum Vorzugspreis èZins niedrig gehalten

o       Genehmigte Kapitalerhöhung (§§202ff AktG)

§         Vorstand wird berechtigt das Kapital innerhalb von 5 Jahren durchzuführen

§         Verlauf der Erhöhung wie bei ordentlicher Erhöhung

§         Unterschied: bei ordentlicher Erhöhung erfolgt die Umsetzung sofort

§         Vorteile: geplante Expansionen; noch rechtl. Unsicherheit; Umgehung von Kapitalerhöhungen, wenn Kapitalübernachfrage am Markt

 

Bei einer AG fallen im Gegensatz zur Personengesellschaft Kapitalgeber und Vorstand auseinander.

 

Ziele von Aktionären: Rendite, Risiko (Sicherheit) und Mitspracherecht, wobei eine vom Aktionär unterschiedliche Gewichtung vorliegen kann.

 

Als Sicherheit bezeichnet man den Fall p=1 (p=probability). Unsicherheit ist der Fall p<>0, wobei hier zwischen Chance bzw. Risiko (p ist aus Erfahrungswerten voraussagbar) und Ungewissheit (p nicht bekannt, da Basisinnovation ohne Analogien vorliegt) unterscheidet.

CAPM =Capital Asset Pricing Model

Je höher das Risiko desto höher die Rendite. Ein Risiko von 0 bedeutet einen Festzins, wie z.B. beim Sparbuch. Danach folgen Obligationen, Aktien und dann Optionsscheine.

Harry Markowitz è Portfolio Selektion èRisikoreduzierung durch Streuung ohne Verlust von Renditechancen

 

Informationsbereiche eines Aktionärs

Informationsbestandteile