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1. Allgemeiner Teil: Vorschriften für alle Bücher des BGB
2. Schuldrecht: Schuldverhältnisse, Vertragstypen
3. Sachenrecht: Beziehung zw. Person und Sache, Besitz und Eigentum
4. Familienrecht: Ehe, Unterhalt, Pflegschaft, Vormundschaft
5. Erbrecht:Folgen des Tod, Erbfolge, Testament, Erbverträge
Prozesse mit einem Streitwert von bis zu 10TDM werden vor dem Amtsgericht verhandelt. Bei einem höheren Streitwert findet die Verhandlung vor dem Landesgericht statt.
Nach einem Urteil kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Pfändung beauftragen, ggf. mit einem Durchsuchungsbefehl. Sollte hier kein Ergebnis vorliegen, kommt es zur Gehaltspfändung, durch Pfändungs- und Überweisungsbescheinigung (Pfüb). Die Pfändungsgrenze bei Singles liegt z.Z. bei 1120DM.
Wenn immer noch kein Erfolg eingetreten ist, kommt es zur Eidesstattlichen Versicherung.
Bei einer Pfändung können aus der Pfändung resultierende Kosten noch mit aufgeschlagen werden.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren gestattet es dem Schuldner nach 7 Jahren Wohlverhaltens die Restschuld aufheben zu lassen. Die Gläubiger verzichten in diesem Fall auf ihr Geld.
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