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Theoretische
Grundlagen und Existenz von Banken
(Zusammenfassung
aus „Bankbetriebslehre“ Pfingsten, S.83-148)
Die Grundfragestellung:
Warum gibt es Finanzintermediäre oder könnten andere Institutionen
die Aufgaben der Finanzintermediäre besser erfüllen?
Die Banktheorie
dient dem Verständnis von Vertragskonstrukten und der Entwicklung von Bankdienstleistungen.
Sie lässt aber auch einer Bewertung von Tendenzen zu. Es existieren zwei
Modelle innerhalb der Banktheorie:
Verhaltenserklärungen
– warum werden Verträge nur unter bestimmten Voraussetzungen eingegangen
Existenzerklärungen
– Notwendigkeit der Banken in einem Wirtschaftssystem aus dem System heraus.
Finanzkontrakte
Ein
Finanzkontrakt ist ein Anspruch auf gegenwärtige und zukünftige
Zahlungen.
Leistung
und Gegenleistung erfolgen nicht gleichzeitig
Kapitalgeber
(A) erbringt zunächst eine Leistung und erwartet dann eine Gegenleistung
vom Kapitalnehmer (B) zu einem späteren Zeitpunkt
Leistung
und Gegenleistung sind vertraglich fixiert
Problem:
Rückzahlung wird beeinflusst durch eine Vielzahl von Faktoren, die
bei Vertragsabschluß unbekannt sind èUnsicherheit
Wissen
um Unsicherheit kann symmetrisch oder asymmetrisch verteilt sein
Symmetrische
Information: A und B können Rückzahlungsrisiko gleich gut
beurteilen
Asymmetrische
Information: B kann Rückzahlungsrisiko besser einschätzen
als A
Asymmetrische
Information ist die meist Realität
Vgl.
zwischen beiden Informationsarten legt die Mehrkosten einer asymmetrischen
Information dar
Kooperation
Entscheidungsprobleme:
B
wählt die Arbeitseinstellung, die seinen Nutzen maximiert; Die
Wahlmöglichkeit kann durch die Vertragsformen eingeschränkt
werden
B
lehnt Kooperation ab, wenn der Nutzen einer Kooperation unter dem einer
anderen liegt, z.B. wenn kompletter Gewinn (unabhängig von der
Höhe) an A geht
A
wählt zunächst zwischen Annahme oder Ablehnung der Kooperation,
unter Vergleich der Kooperation mit einer alternativen Kooperation
Nutzenmaximierung
schlecht bestimmbar, da von exogenen Risiken und dem Vertragsverhalten
von B abhängig
Nutzenmaximierung
von A muss unter Berücksichtung der Nutzenmaximierung von B erfolgen
èA optimiert seinen Nutzen
soweit, das B gerade noch zur Kooperation bereit ist
Kooperation bei symmetrischer Information
Bedingungen
einer Kooperation
B
möchte über sein Einkommen hinaus konsumieren è
er ist bereit max. die Zinsen zu Zahlen, die dem Nutzengewinn durch
Mehrkonsum entsprechen
A
hat mehr Einkommen als Konsumbedarf èer
erwartet einen Zins, der dem entgangenen Nutzen durch Konsumverzicht
entspricht
Max.
Zins von B muss größer gleich dem min. Zins von A sein
Nach
der Fisher-Separation hat der Anlagezeitraum keinen Einfluss auf
den Zins; eventl. Zinsdifferenzen werden durch unterschiedliche Transaktionskosten
ausgeglichen
Berechnung
der Vorteilhaftigkeit erfolgt über den internen Zinsfuß
des Kontrakt, d.h. dem Zins, der bei einer Kapitalmarktverzinsung erreicht
worden wäre
Angabe
des Zinsfußes, d.h. der anfänglichen jährlichen Effektivverzinsung
ist lt. §4 Preisangabenverordnung verbindlich. Enthalten sein müssen
dabei auch alle Nebenkosten (Bearbeitung etc.)
Berechnung
des Zins erfolgt hier unter der Prämisse der Vertragseinhaltung durch
B
Unsicherheit der Erwartungen bei
symmetrischer Information
Bedingt
durch verschiedene Umwelteinflüsse (s) ist eine Rückzahlung ungewiss
Wahrscheinlichkeitseinschätzungen
der Rückzahlung stimmen aufgrund der symmetrischen Information überein
Aufteilung
des Projektüberschusses y bei einer Rückzahlung z(y):
èB
ist je mehr am Gewinn beteiligt, je größer der Überschuss ausfällt.
Liegt der Überschuss jedoch unter der Rückzahlungsrate, so erhält
B nichts.
Der
Ertrag y ist abhängig von verschiedenen Umweltzuständen
s1..sn (s-State); somit ist y(si) der Ertrag
unter den Gegebenheiten si
Optimale
Aufteilung für B ist die Maximierung des Wertes y-z(y) unter der Bedingung
das y>=z(y)
Arrow-Pratt-Maß
ist die absolute Risikoscheu (Risikoaversion) von A und B
Der
Partner mit der geringeren Risikoaversion hat den größeren Teil
des Gesamtrisikos zu tragen
Durch
Unsicherheit bezüglich der Umweltfaktoren entstehen zustandsbedingte
Zahlungsansprüche (State contingent claims) èAuszahlung
erfolgt nur bei Eintreten eines bestimmten Umweltereignisses
Bei
einem risikoneutralen A und einem risikoscheuen B müsste die Rückzahlung
an A abhängig (proportional -) zum Ertrag von B sein, was jedoch in
der Praxis bei Banken nicht der Fall ist
Berechnung
der Mindestrückzahlungssumme eines Standardkreditvertrages:
Berechnung
der Summe unter Berücksichtigung von mgl. Insolvenzen èRisikoaufschlag
; (m= Anzahl Umweltzustände;
p
j= Wahrscheinlichkeit für einen best. Ausgang; C
j(r
IZF)=
Rückgezahlter Betrag im Verhältnis zum eingezahlten Betrag
(vereinfachte Darstellung!!))
Umstellung
nach r abgezogen vom Zins, der bei sicherer Rückzahlung gezahlt
werden müsste ergibt den Risikoaufschlag (r-i)
Risikoaufschläge
dienen der Verlustkompensation, nicht der Kompensation von Risikoscheu
Risikoaufschläge
können negative Folgen, wie z.B. weniger Kreditnehmer haben
Probleme asymmetrischer Information
Die Informationen von B über
das geplante Projekt bzgl. von Risiken sind bei B höher als bei A
Ex ante Informationsasymmetrie
Einschätzungen bzgl. der
Risiken divergieren bereits vor Vertragsabschluß
Qualitätsunsicherheit
(hidden information/ characteristics)
B hat keinen Einfluss auf Gegenleistung
Ex interime Informationsasymmetrie
Während des Projektes ist
B besser über den Verlauf und Risiken informiert als A
Gegenleistung kann durch B beeinflusst
werden èVerhaltensunsicherheit
(Moral hazard, hidden action (z.B. Betrug=Hold up, Ausnutzung von Vertragslücken))
Ex post Informationsasymmetrie
A weiß i.d.R. um die Informationsasymmetrie
gegenüber B, so dass dies in den Verträgen berücksichtigt
ist, bzw. kein Vertrag zustande kommt
B hat ein Problem, wenn die Kooperation
scheitert
èAbbau
der Informationsasymmetrie ist im Interesse von A und B
·
B könnte zum Informationsausgleich beitragen èProblem:
Solange B durch Weitergabe von Fehlinformation eine Nutzenmaximierung
wiederfährt ist die weitergegebene Information wertlos
·
Überwachungsmechanismen von A (Überprüfung von
Zeugnissen, Qualifikationen, Analyse früherer Projekte zum Abbau der Qualitätsunsicherheit;
Überwachung des Projektstatus)
·
Kosten entstehen èKosten
asymmetrischer Information (dead weight loss)
·
Weitere Möglichkeit sind anreizkompatible Verträge,
die B aus Eigeninteresse veranlassen wahrheitsgemäß zu übermitteln
und vertragskonform zu handeln
·
Kosten entstehen auch hier, jedoch fallen sie geringer aus. Man spricht
daher von Second-Best-Lösungen im Gegensatz zur Informationssymmetrie,
wo von First-Best-Lösungen gesprochen wird
·
Differenz der Kosten zw. First- und Second-Best-Lösungen sind wiederum
Kosten asymmetrischer Information
·
Aufteilung der Kosten in Monitoring costs (Überwachungs-),
Bonding costs (Kosten für B durch Einschränkung), residual
costs (sonstige Kosten)
Qualitätsunsicherheit und Kooperationsdesigns
Qualitätsunsicherheit bedeutet
einen Informationsvorsprung von B gegenüber A vor Beginn
des Projekts
A würde, um den besten Kooperationspartner
zu wählen gerne bereits vor Vertragsabschluß die Informationsasymmetrie
zu beseitigen
Bei zu niedrigem Preis sinkt die
Qualität èQualität
sink ègebotener Preis
sinkt weiter èkein Preis
entsteht èadverse
Selektion
·
Beispiel: Erhöhung der Versicherungsprämie zur Finanzierung
von häufigen SchädenèPartner
mit wenig Versicherungsfällen kündigen èdurchschnittliche
Schadenhäufigkeit steigtèZiel
verfehlt, da jetzt wieder der Beitrag erhöht werden müsste
o
Selbstselektion
Vertrag von A ist so konstruiert
das er nur von B´s angenommen wird, die die gewünschte
Qualität aufweisen
Z.B. günstiger Beitrag,
aber Zahlungen erst nach 2 Jahren, oder Forderung von Sicherheiten
Moral-Hazard-Problem
Problem liegt vor, wenn B einen
Verhaltensspielraum besitzt und A sein Verhalten nicht beobachten
kann
A muss ein unerwünschtes
Verhalten von B antizipieren
Durch Risikoerhöhung nach Vertragsabschluß
kann der Unternehmer seinen Gewinn maximieren èExtreme
Projektausgänge wahrscheinlicher èAusfallrisiko
höher
Da der Unternehmer bei hohen Erträgen
mehr erhält ist ein hohes Risiko für ihn rentabel, da die Bank
das Risiko trägt
Da Bank das Risiko kennt wird sie
einen Rückzahlungsbetrag wählen, der an dieses Risiko angepasst
ist, dennoch verursacht dieser Vertrag Kosten
Höherer Zins, um Risiko zu
kompensieren ènur risikobereite
B zahlen èAusfallrisiko
steigt èerneute Zinserhöhung
Dieses Symptom heißt adverses
Verhalten
Lösungen
Verifizierbarkeit des Ergebnisses
Da Gegenleistung an A vom Projektüberschuss
von B abhängig, besteht für B Anreiz Überschuss zu verleumden
oder zu Negativieren, falls A Ergebnis nicht einsehen kann
A hat genau dann ein Interesse an
der Verifizierung, wenn B nicht die gewünschte Gegenleistung erbringt
Da Verifizierung Kosten verursacht,
muss die Gegenleistung von B abzüglich der Verifizierungskosten größer
sein, als eine alternative Anlage zum Marktzins
Dies macht Gegenleistung teuer èbesser Anreizvertrag, der
Manipulation des Ergebnisses unrentabel macht
Interesse zur Manipulation:
1. gleich Null, wenn Ertrag
< Gegenleistung
2. wenn Ertrag >Gegenleistung
èAnreizkompatibel,
wenn Zahlung bei Manipulation trotzdem mindestens gleich der Zahlung
bei Wahrheit ist
èWenn
Ertrag < Gegenleistung erhält A den Ertrag und trägt die Verifizierungskosten
èExtremfall: A erhält
Ertrag von 0 und trägt Verifizierungskosten
Die Zahlung bei Manipulation muß
mindestens gleich der Zahlung bei wahrheitsgemäßer Ertragsmitteilung
sein!
Unvollständige Finanzverträge
Gründe für unvollständige
Verträge
Komplexität der Umwelt
Projektertrag kann von A und
B beobachtet werden, jedoch nicht durch das Gericht (dritte Partei)
Vertrag kann unter best. Umständen
für A und/oder B unvorteilhaft werden èNachverhandlungen
nötig
Fehleinschätzung A über
die Bereitschaft B´s Normen zu brechen
Nachverhandlungen können oft
gemacht werden, wenn best. Ereignisse eintreten
Hold up: B nutzt Spielraum
des Vertrags zu seinen Gunsten. A kann das Verhalten beobachten
Betrug während der Laufzeit
Ausnutzen von Vertragslücken
Ungünstige Vertragskonstruktion
(A kann gegen Vorteil von B nichts tun)
Gründe für Nachverhandlungen:
z.B. Ertrag B´s unter Erwartungen, jedoch kann A nicht mehr aus dem
Projekt aussteigen, da dies finanziell nicht mgl. ist
Vorbeugung:
Pfand für den Fall der
Nichterfüllung
Hierarchie (Kontrollebenen)
Auszahlung von Kredit nicht
in einer Summe
Weitere Aspekte
In der Regel werden Finanzkontrakte
nicht wie hier betrachtet nur einmal geschlossen
Durch mehrmalige Kontrakte ist Ausnutzung
der Informationsasymmetrie nicht lohnend, da sich dies auf spätere
Projekte auswirkt èReputationseffekte
Oftmals werden durch staatl. Regelungen
Informationsasymmetrien bereits im voraus abgebaut (durch Bewertung von
Unternehmen, Publizitätspflichten, Auskunfteien)
Zusammenfassung
Finanzkontrakte bestehen aus Leistung
und Gegenleistung die nicht zeitgleich erfolgen
Bei sicherer Erwartung ist der Finanzkontrakt
im Vergleich zu einer Anlage am Kapitalmarkt zu sehen
Bei unsicherer Erwartung und symmetrischer
Information ist die Gegenleistung von der Risikoeinstellung abhängig.
Diese ist dann mit der Kapitalmarktanlage zu vgl.
Bei asymmetrischer Information können
Problem ex ante, ex interim, ex post eintreten
Monitoring ist Lösungsansatz
zum Abbau der Informationsasymmetrie
Ex ante Unsicherheit= Qualitätsunsicherheit
èLösung: Signalisieren,
Selbstselektion
Ex interim Unsicherheit= Moral Hazard
èLösung: anreizkompatible
Verträge
ex post Unsicherheit= Verifizierbarkeit
èLösung: anreizkompatible
Verträge
Kosten für Abbau der Informationsasymmetrie
= Differenz zw. First- und Second-Best-Verträgen
Unvollständige Verträge
sind durch Handlungsspielraum gekennzeichnet
Hold up = Ausnutzen von Spielräumen
zu eigenem Vorteil