Weitere Skripte und mehr findet ihr auf meiner Homepage. Bitte wählt eine Kategorie!


Warum Buchführung?

 

Gesetzlich ist lediglich ein externes Rechnungswesen vorgeschrieben. Während das interne Rechnungswesen nur zur Selbstinformation dient, gibt die externe Variante, die Informationen außerhalb des Unternehmens weiter. Dabei wird häufig übersehen, dass auch Planung und Statistik zum Rechnungswesen gehören. Eine ordentliche Planung führt dazu, dass eine Unternehmung auch wirtschaftlich arbeitet und nicht Dienstleistungen unter Wert anbietet oder unnötig Ressourcen verbraucht. Gerade in Bereichen, in denen der Personaleinsatz sehr hoch ist, muss genau ermittelt werden, wie viele Stunden oder auch nur Minuten mal eben zwischendurch ein Mitarbeiter immer wieder für eine bestimmte Aufgabe benötigt. Erst nach einer gründlichen Analyse, die durchaus am Anfang viel Zeit kostet, kann anschließend ein aufschlussreicher Soll-Ist-Vergleich erfolgen. Grundlage für einen aufschlussreichen Soll-Ist-Vergleich ist eine gut durchdachte Infrastruktur im Büro. Dazu zählt heutzutage ganz selbstverständlich auch die Computerablage. Es kann nicht sein, dass jeder Mitarbeiter sein eigenes System entwickelt und nur er selbst weiß, wo die entsprechenden Dokumente abgelegt sind. Tipps für die ordentliche Computerablage findet man auch im Internet. Auch Profis kann man für solche Fragen beauftragen. Transparenz ist ebenfalls in der Ablage von Geschäftspapieren angesagt. Hier stehen einem Unternehmen diverse Hilfsmittel zur Verfügung: von Ordnern oder Sammlern jeglicher Art, für besondere Fälle auch Stehsammler aus Metall, bis hin zur eigens dafür engagierten Ordnungstrainerin, die vor Ort wertvolle Tipps geben kann.

Aufgaben der Buchführung

  1. Überblick
    1. Vermögen des Unternehmens
    2. Schulden des Unternehmens
  2. sämtliche Wertveränderungen müssen festgehalten werden
  3. Erfolg ermitteln

Das Rechnungswesen in einem Unternehmen

Rechtliche Grundlagen

Der Jahresabschluß

Jahresabschluß

Lagebericht (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB)

Bilanz

Lage und Zukunftspläne

GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)

Anhang (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB; Enthält Bewertung des Gewinns oder einzelner Positionen)

Geschäftsbericht (auch Marketingmittel)

Finanzamt

 


Inventurverfahren nach HGB

 

Unter der Inventur versteht man die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Dafür sind stets 2 Personen nötig.

Stichtagsinventur

Verlegte Inventur

Permanente Inventur

Nach der Inventur erfolgt eine Zusammenfassung im Inventar.

Das Inventar