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Die Bilanz (ital. Bilancia=Waage) bildet immer die Grundlage der Finanzbuchhaltung.
Aktiva |
Bilanz zum 31.12.20.. |
Passiva |
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Anlagevermögen (AV) |
Eigenkapital (EK) |
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Umlaufvermögen (UV) |
Fremdkapital (FK) |
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Bilanzsumme |
Bilanzsumme |
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Die Aktiva-Seite wird auch Vermögensseite genannt.
Die Passiva-Seite wird entsprechend alsKapitalseite bezeichnet.
Die goldene Bilanzregel lautet: EK-AV >= 0
Im Gegensatz zum Inventar, bei dem die Differenz aus Vermögen und Schulden das Reinvermögen ergibt, bezeichnet man in der Bilanz die Differenz aus Aktiva und Fremdkapital als Eigenkapital.
Die Gliederung der Aktiva in einer Bilanz erfolgt von oben nach unten einer Rangordung, in welchem Maße die Positionen liquide sind, wobei die liquidesten Mittel ganz unten stehen. Meist sind dies Bankguthaben.
Bei der Gliederung der Passiva geht es um die Laufzeit der Verbindlichkeiten, wobei nach unten die Laufzeit abnimmt, weshalb Lieferverbindlichkeiten meist am Ende der Aufstellung stehen.
Die Bilanz gibt darüber Auskunft, woher das Kapital eines Unternehmens kommt (Passiva-Seite) und wo es eingesetzt wurde (Aktiva-Seite).
Die Inventur dient als Kontrolle zur Bilanz und ist in der Regel vor der Bilanzaufstellung zu tätigen. Hier werden dann eventuelle Abweichungen in der Bilanz korrigiert.
Die Bilanz stellt eine wichtige Informationsquelle für die Gläubiger dar und ist daher für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Die Bilanz ist zudem das erste Konto der Finanzbuchhaltung. Bei einem Geschäftsvorfall müssen sich stets zwei Werte (Konten) der Bilanz ändern, damit die Bilanzsumme gleich bleibt. Man unterscheidet dabei vier Arten von Geschäftsvorfällen:
Jeder Geschäftsfall berührt stets 2 Posten in der Bilanz => doppelte Buchführung |
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