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Steuerkonten

 

In Deutschland gibt es auf alle Waren (bis auf wenige Ausnahmen) die sogenannte Mehrwertsteuer. Diese beträgt entweder 7, in der Regel jedoch 16%. Diese Steuer wird auf alle verkauften Waren draufgeschlagen und ist dann im Kaufpreis enthalten. Sie besteuert den Wert, der einem Gut durch die Produktion hinzugefügt wurde. Eine Rechnung sieht i.d.R. so aus:

Warenkaufpreis         1000,- (Nettopreis=100%)

Mehrwertsteuer           160,- (16%)

Rechnungsbetrag:      1160,- (Bruttopreis=116%)

 

Im Rechnungswesen wird die Mehrwertsteuer Umsatzsteuer genannt. Die Unternehmen selbst zahlen jedoch keine Umsatzsteuer. Zudem werden Wareneinkäufe und Verkäufe stets zu Nettopreisen angegeben. Dies macht es nötig Steuerkonten einzurichten.

Kauft ein Unternehmen nun Waren, so ist auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen und muß mit bezahlt werden. Diesen Betrag bekommt das Unternehmen jedoch vom Finanzamt zurück. Dazu wird die bezahlte Steuer auf einem extra Konto verbucht. Nur der Nettobetrag wird dann auf dem Wareneingangskonto vermerkt. Dieses Extra-Konto heißt Vorsteuerkonto, da das Unternehmen diese Steuer ja bereits im Voraus bezahlt hat und demnach eine Forderung gegenüber dem Finanzamt besteht (daher ein Aktivkonto).

Verkauft das Unternehmen nun die Waren schlägt es ebenfalls die Umsatzsteuer auf den Preis auf. Diese darf es jedoch nicht behalten, sondern muß sie an das Finanzamt abführen. Daher wird ein zweites Konto, das Umsatzsteuerkonto eingerichtet. Beim Verkauf wird also nur der Nettopreis auf dem Warenverkaufskonto gebucht. Die Umsatzsteuer erfolgt auf dieses zweite Steuerkonto. Das Umsatzsteuerkonto ist ein Passivkonto, da es eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt darstellt. Zum 10. jeden Monats werden dann Vorsteuerkonto und Umsatzsteuerkonto miteinander verrechnet. Die Differenz ergibt die Zahllast oder die Rückerstattung gegenüber dem Finanzamt. Bei einer Rückzahlung spricht man vom Vorsteuerüberhang.

Folgende Buchungssätze ergeben sich dadurch beim Kauf und Verkauf:

Vorgang

Buchungssatz

Soll

Haben

Warenkauf auf Ziel

Netto    1000

Ust          160

Brutto    1160

Wareneingang

Vorsteuer

An

Verbindlichkeiten

1000

160

 

 

 

1160

Warenverkauf auf Ziel

Netto    2000

Ust          320

Brutto    2320

Forderungen

An

Warenverkauf

Umsatzsteuer

2320

 

 

2000

320

Wie zu sehen ist, wird die Umsatzsteuer stets extra ausgewiesen.

Vorsicht ist geboten, wenn Einkäufe und Verkäufe auf Ziel beglichen werden. Hier taucht die Umsatzsteuer nicht mehr auf, da sie ja bereits gebucht wurde, wie z.B. im zuletzt dargestellten Grundbuch:

Vorgang

Buchungssatz

Soll

Haben

Bezahlung einer ER bar

Netto    1000

Ust          160

Brutto    1160

Verbindlichkeiten

An

Kasse

1160

 

 

 

1160

Begleichung einer AR bar

Netto    2000

Ust          320

Brutto    2320

Kasse

An

Forderungen

2320

 

 

2320

Da die Umsatzsteuer oben bereits bei der Buchung unter Verbindlichkeiten und Forderungen enthalten ist, muß sie hier nicht mehr aufgeführt werden.

Bei der Buchung auf Konten, wird mit Umsatz- und Vorsteuerkonto wie mit allen Bestandskonten verfahren. Beim Abschluß wird jedoch das Vorsteuerkonto nicht mit dem SBK abgeschlossen, sondern mit dem Umsatzsteuerkonto. Dadurch entsteht durch Saldieren des Umsatzsteuerkontos die Zahllast. Diese wird innerhalb des Jahres mit der Bank verrechnet (Umsatzsteuer an Bank). Am 31.12. jedoch geht die Zahllast bei der Saldierung nicht an die Bank sondern an das SBK auf der Passivseite unter dem Posten „sonstige Verbindlichkeiten“, da das Geld ja erst am 10.01. fällig ist.