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Einteilung der Wertpapiere

Wertpapiere sind Urkunden, die private Vermögensrechte verbriefen. Wer das verbriefte Recht ausüben möchte, muß im Besitz der Urkunde sein.

  1. Effekten
  2. sonstige Wertpapiere

·        Wechsel, Schecks, Hypothekenbriefe


Wertpapiere und Wertrechte

Wertrechte

  1. verbriefte Recht
    z.B. Aktien (es existieren effektive Stücke)
  2. Buchrechte
    z.B. Emissionen des Bundes, sind im Bundesschuldenbuch eingetragene Buchrechte

 

Unterscheidung von Wertpapiere nach

  1. verbriefte Rechte
    1. Mitgliedspapiere (Aktien)
    2. Schuldrechtliche Papiere (Anleihen)
    3. Sachrechtliche Papiere (Hypotheken-/Grundschuldbriefe)
    4. Mischformen (Investmentfonds)
  2. Art der Übertragung
    1. Inhaberpapiere
      Übertragung durch Einigung und Übergabe
    2. Orderpapiere
      Übertragung durch Einigung, Indossament und Übergabe
    3. Rektapapiere
      Hypothekenbrief, Cux (Bergwerksbeteiligung), Übertragung durch Zession (Abtretung)
  3. Art des verbrieften Vermögenswertes
    1. Geldwertpapiere
      Scheck, Wechsel
    2. Kapitalwertpapiere

                                                               i.      Vertretbare/handelbar/fungibel (Aktien, Anleihen)

                                                             ii.      Nicht vertretbar (Hypotheken-/Grundschuldbrief)

  1. Funktion des Wertpapiers
    1. Hauptpapier: Mantel (Aktie)
    2. Nebenpapiere

                                                               i.      Bogen (Dividenden-/Zinsscheine)

                                                             ii.      Talon (Erneuerungsschein für den Bogen)