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Übersicht
über die AG
Eigene Rechtspersönlichkeit
und Trägerin von Rechten und Pflichten
Besitzt Vermögen und kann Verträge
mit Dritten abschließen
Kann in eigenem Namen vor Gericht
Ansprüche einklagen und verklagt werden
Gesellschafter
Aktionäre sind an der AG beteiligt
Stellen Kapital durch Aktienkauf
zur Verfügung
Haftung ist auf die Aktieneinlage
beschränkt
Gegenüber Gläubigern haftet
nur das Gesellschaftsvermögen
Aktien verbriefen Teilhaberrechte
Bedeutung der AG
Ansprache vieler Anleger gleichzeitig
Abgesichertes Kapital durch gesetzliche
Bestimmungen
Konstantes Gesellschaftsvermögen
Veräußerung der Aktien
für jeden Anleger jederzeit über die Börse (Sekundärmarkt)
möglich
Grundkapital
Organe der AG
Vorstand
Geschäftsführung, Entscheidung
über wirtschaftliche Fragen
Vertretung der AG nach außen
Rechte und Pflichten nach §§76ff.
AktG
Aufsichtsrat
Kontrolle über den Vorstand
Bestellung des Vorstandes
Einzelheiten in §§95ff
AktG
Hauptversammlung
Forum der Aktionäre zur Wahrnehmung ihrer
Rechte
Bestandteile der Aktie
Mantel als eigentliche Wertpapierurkunde,
die die Rechte des Aktionärs verbrieft
Kupon und Erneuerungsschein im Bogen
Vorlage des Kupons bei Dividenenzahlungen
sowie des Erneuerungsscheins bei Neubestellung eines Bogens
Rechte der
Aktionäre
Vermögensrechte (durch Anteil
des Anlegers am Gesellschaftsvermögens)
a.
Dividendenrecht èBeteiligung
am Bilanzgewinn
b.
Bezugsrecht èWahrung
des Anteils am Grundkapitals bei Kapitalerhöhungen
c.
Anteil am Liquidationserlöß bei Auflösung der AG
Verwaltungsrechte (Wahrung der Interessen
der Anteilseigner)
a.
Teilnahmerecht an Hauptversammlungen
b.
Stimmrecht auf Hautpversammlungen
c.
Auskunftsrecht zu Gesellschaftsangelegenheiten, die zur Beurteilung von
Punkten der Tagesordnung auf der Hauptversammlung nötig sind
d.
Anfechtungsrecht bei Verdacht auf nicht satzunggemäßer Beschlussfassung
auf der Hauptversammlung
Oftmals werden die Verwaltungsrechte durch
das Depotstimmrecht auf die Bank übertragen (für eine oder alle Hauptversammlungen
über maximal 15 Monate)
Aktienarten
Einteilung nach Rechten
Stammaktie |
Vorzugsaktie |
Gesetzliche Aktionärsrechte:
èTeilnahme
und Stimmrecht auf der HV
èBezugsrecht |
Vorrechte gegenüber Stammaktien
èStimmrecht
(Mehrstimmrechtsaktie)
èDividendenvorzüge
Dividendenvorzüge haben meist kein Stimmrecht.
Kumulative Vorzugsaktien haben auch Verlustjahren
Dividendenanpruch |
Einteilung nach Eigentumsübertragung
Orderpapiere |
Inhaberpapiere |
Namensaktien |
Vinkulierte
Namensaktien |
Inhaberaktien |
-lauten
auf den Namen des Inhabers
-Übertragung durch Einigung, Indossament
und Übergabe
-Eintragung von Name und Wohnort im Aktienbuch
der AG
-Vorteile (für AG):
Investor relations
Aktionärsstrukturanalyse |
-Übertragung
an AG-Zustimmung gebunden
-umständlicher Handel
-Ausgabe, wenn im Gesetz oder in der
Satzung vorgeschrieben |
-lauten
auf Inhaber / kein Name auf der Aktie
-Übertragung durch Einigung und
Übergabe
-leichter Handel an der Börse
-häufigste Form |
Art der Zerlegung des Grundkapitals
Nennwertaktien |
Stückaktien
(unechte nennwertlose Aktien) |
-fester
Nennwert / Nominalbetrag (min. 5,-/1€)
-Beteiligungsquote
= Summe der Nennwerte / Grundkapital
-Summe
der Nennwerte aller Aktien = Grundkapital
-bis
1998 einzigste Form |
-repräsentieren
bestimmten Teil des Grundkapitals
-jede
Aktie hat den gleichen Anteil
-keine
Angaben über Höhe und Umfang der Beteiligung auf der Aktie
-Standardform |
Quotenaktien sind vergleichbar mit Stückaktien,
jedoch wird der Anteil nicht am Grundkapital sondern am Reinvermögen angegeben
(als Quotient).
Sonstige
Erwerberkreis
Vorratsaktie (Verwaltungsaktie,
für die AG von Dritten verwaltet)
Eigene Aktie (Aktie im AG-Besitz;
bis auf Ausnahmen nicht mgl.; keine Recht aus diesen Aktien)
Belegschaftsaktie (Beteiligung
der Mitarbeiter; Unterliegen Sperrfristen)
Volksaktie (Privatisierung von
Bundesvermögen; u.a. VW, Veba, Preussag)
Kapitalerhöhungszeitpunkt
Alte Aktien (bestanden vor der
Erhöhung)
Neue Aktien (im Rahmen der Erhöhung
emittierte Aktien)
Finanzierungseffekt
Mit Mittelzufluß (junge
Aktien bei Kapitalerhöhung)
Ohne Mittelzufluß
i.
Gratisaktie (Umwandlung von Rücklagen)
ii.
Splitaktie (Verbesserung der Fungibilität)
Kapitalerhöhung
der Aktiengesellschaft
Motive
Arten der Kapitalerhöhung
Kapitalerhöhung gegen
Einlagen
als Normalfall indem das Kapital durch den Verkauf
neuer (junger) Aktien erhöht wird
Schaffung genehmigten Kapitals
Hauptversammlung ermächtigt Vorstand auf 5 Jahre eine Kapitalerhöhung
gegen Einlagen durchzuführen
bedingte Kapitalerhöhung
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien, die an den Eintritt einer
Bedingung geknüpft ist (Wandel-/ Optionsanleihen und Belegschaftsaktien)
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln
Umwandlung von Gewinnrücklagen in
Grundkapital èAusgabe
von Berichtigungsaktien (Gratisaktien) ohne zusätzliche
Bareinlagen èGesamtwert
des Unternehmens unverändert jedoch auf mehr Aktien verteilt èKurs der einzelnen Aktie
sinkt èAnleger hat
weder Vorteile noch Nachteile
Kapitalrücklagen
= Beiträge, die von Anteilseignern von außen zugeführt werden,
in erster Linie bei Ausgabe der Aktien (Betrag über dem Nennwert)
Gewinnrücklagen
= jedes Jahr müssen mindestens 5% des Jahresüberschusses als gesetzliche
Rücklage gebildet werden, solange bis Gewinn- und Kapitalrücklagen
10% des Grundkapitals erreicht haben
èBei Überschreitung
dieser 10%-Grenze ist eine Kapitalerhöhung jederzeit möglich
Aktiensplit
Genau wie bei Kapitalerhöhung
aus Gesellschaftsmitteln werden die Aktionäre weder ärmer noch
reicher
Es wird die Anzahl der Aktien um
ein bestimmtes Vielfaches erhöht, OHNE dass das Grundkapital
erhöht wird (Unterschied zu Gratisaktien)
Wurde ermöglicht durch Einführung
der nennwertlosen Stückaktie
Ziel: Erschließung neuer Käuferschichten
durch einen optisch günstigeren Kurs