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Übersicht über die AG

Gesellschafter

Bedeutung der AG

Grundkapital

Organe der AG

Vorstand

Aufsichtsrat

Hauptversammlung

Forum der Aktionäre zur Wahrnehmung ihrer Rechte

Bestandteile der Aktie


Rechte der Aktionäre

  1. Vermögensrechte (durch Anteil des Anlegers am Gesellschaftsvermögens)

a.             Dividendenrecht èBeteiligung am Bilanzgewinn

b.            Bezugsrecht èWahrung des Anteils am Grundkapitals bei Kapitalerhöhungen

c.             Anteil am Liquidationserlöß bei Auflösung der AG

  1. Verwaltungsrechte (Wahrung der Interessen der Anteilseigner)

a.             Teilnahmerecht an Hauptversammlungen

b.            Stimmrecht auf Hautpversammlungen

c.             Auskunftsrecht zu Gesellschaftsangelegenheiten, die zur Beurteilung von Punkten der Tagesordnung auf der Hauptversammlung nötig sind

d.            Anfechtungsrecht bei Verdacht auf nicht satzunggemäßer Beschlussfassung auf der Hauptversammlung

Oftmals werden die Verwaltungsrechte durch das Depotstimmrecht auf die Bank übertragen (für eine oder alle Hauptversammlungen über maximal 15 Monate)


Aktienarten

Einteilung nach Rechten

Stammaktie

Vorzugsaktie

Gesetzliche Aktionärsrechte:

èDividende

èTeilnahme und Stimmrecht auf der HV

èBezugsrecht

Vorrechte gegenüber Stammaktien

èStimmrecht (Mehrstimmrechtsaktie)

èDividendenvorzüge

Dividendenvorzüge haben meist kein Stimmrecht.

Kumulative Vorzugsaktien haben auch Verlustjahren Dividendenanpruch

Einteilung nach Eigentumsübertragung

Orderpapiere

Inhaberpapiere

Namensaktien

Vinkulierte Namensaktien

Inhaberaktien

-lauten auf den Namen des Inhabers

-Übertragung durch Einigung, Indossament und Übergabe

-Eintragung von Name und Wohnort im Aktienbuch der AG

-Vorteile (für AG):

         Investor relations

         Aktionärsstrukturanalyse

-Übertragung an AG-Zustimmung gebunden

-umständlicher Handel

-Ausgabe, wenn im Gesetz oder in der Satzung vorgeschrieben

-lauten auf Inhaber / kein Name auf der Aktie

-Übertragung durch Einigung und Übergabe

-leichter Handel an der Börse

-häufigste Form

Art der Zerlegung des Grundkapitals

Nennwertaktien

Stückaktien (unechte nennwertlose Aktien)

-fester Nennwert / Nominalbetrag (min. 5,-/1€)

-Beteiligungsquote = Summe der Nennwerte / Grundkapital

-Summe der Nennwerte aller Aktien = Grundkapital

-bis 1998 einzigste Form

-repräsentieren bestimmten Teil des Grundkapitals

-jede Aktie hat den gleichen Anteil

-keine Angaben über Höhe und Umfang der Beteiligung auf der Aktie

-Standardform

Quotenaktien sind vergleichbar mit Stückaktien, jedoch wird der Anteil nicht am Grundkapital sondern am Reinvermögen angegeben (als Quotient).

Sonstige

  1. Erwerberkreis
    1. Vorratsaktie (Verwaltungsaktie, für die AG von Dritten verwaltet)
    2. Eigene Aktie (Aktie im AG-Besitz; bis auf Ausnahmen nicht mgl.; keine Recht aus diesen Aktien)
    3. Belegschaftsaktie (Beteiligung der Mitarbeiter; Unterliegen Sperrfristen)
    4. Volksaktie (Privatisierung von Bundesvermögen; u.a. VW, Veba, Preussag)
  2. Kapitalerhöhungszeitpunkt
    1. Alte Aktien (bestanden vor der Erhöhung)
    2. Neue Aktien (im Rahmen der Erhöhung emittierte Aktien)
  3. Finanzierungseffekt
    1. Mit Mittelzufluß (junge Aktien bei Kapitalerhöhung)
    2. Ohne Mittelzufluß

                                                               i.      Gratisaktie (Umwandlung von Rücklagen)

                                                             ii.      Splitaktie (Verbesserung der Fungibilität)


Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft

Motive

Arten der Kapitalerhöhung

Kapitalrücklagen = Beiträge, die von Anteilseignern von außen zugeführt werden, in erster Linie bei Ausgabe der Aktien (Betrag über dem Nennwert)

Gewinnrücklagen = jedes Jahr müssen mindestens 5% des Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage gebildet werden, solange bis Gewinn- und Kapitalrücklagen 10% des Grundkapitals erreicht haben

èBei Überschreitung dieser 10%-Grenze ist eine Kapitalerhöhung jederzeit möglich

Aktiensplit