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EUREX und DTB

o       Zinsprodukte: Euromark-Future, BOBL-Future, Bund-Future, Optionen auf Bund- und BOBL-Future

o       Aktienprodukte: Aktienoptionen, Indexoptionen, Indexfuture, Optionen auf Indexfutures

Geschäftsabwicklung

Um an der EUREX als Kreditinstitut Geschäfte zu machen, muss man Börsenteilnehmer mit Clearing-Lizenz sein, oder Vertragsbeziehungen zu einem Börsenteilnehmer mit Lizenz unterhalten, über den dann die Geschäfte abgewickelt werden. Die Abwicklung selbst geschieht über die Clearingstelle.

Schema:

Margin:

Jedes Mitglied mit Clearinglizenz muss zur Absicherung seiner Geschäfte Sicherheiten hinterlegen (Margin), deren Höhe von der EUREX-Clearing AG festgelegt wird. Börsenteilnehmer ohne Lizenz haben an ihren Vertragspartner mit Lizenz die Margin in der von der EUREX geforderten Höhe zu hinterlegen. Ein Verzug bei der Sicherheitenhinterlegung ist der EUREX zu melden

Preisermittlung:

Die Preisermittlung erfolgt durch das EUREX-Börsensystem und wird von der Handelsüberwachungsstelle der EUREX überwacht. Eine amtliche Preisfeststellung findet nicht statt.

Der Eröffnungspreis wird danach bestimmt, wo die größte Anzahl von Aufträgen ausgeführt werden kann (Meistausführungsprinzip)