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Besteuerung
von Effekten
Die Besteuerung von Effekten ist
ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl einer Anlage, da beim Vergleich immer
die Netto-Rendite (nach Steuern) betrachtet werden muß
Steuern, die Effekten betreffen:
Einkommenssteuer (natürliche
Personen)
Steuer auf laufende Kapitalerträge
(Zinsen und Dividenden)
Steuer auf die Veräußerung
von Kapital
Körperschaftssteuer (juristische
Personen)
Steuer auf laufende Kapitalerträge
(Zinsen und Dividenden)
Steuer auf die Veräußerung
von Kapital
Kapitalertragssteuer und Zinsabschlagsteuer
Quellensteuer, da sofort
an der Quelle, d.h. beim Unternehmen abgegriffen
Anrechnung auf die Einkommenssteuer
möglich
Solidaritätszuschlag auf
KöSt, ESt und ZASt
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei der Schenkung/ Vererbung
von Wertpapieren
Umsatzsteuer
U.U. bei Wertpapiertransaktionen
von Unternehmen
Steuersubjekt = Steuerzahlende Person
(natürlich oder juristisch)
Steuerobjekt = Was wird besteuert?
èBemessungsgrundlage/
Steuerbasis * Steuersatz