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Ertragsbesteuerung

Systematik

  1. Wer zahlt die Steuern? èSteuersubjekt
  2. Vermögenszugehörigkeit èPrivat- oder Betriebsvermögen
  3. Was wird besteuert? èSteuersubjekt

Einteilung nach Steuersubjekt und Vermögenszugehörigkeit

 

Natürliche Person

Juristische Person

Im Privatvermögen

·  Wertpapierbestände im Privatvermögen

·  ESt und Soli-Pflicht

·  Besteuerungszeitpunkt èZuflußprinzip

·  Einnahme-/Überschussrechnung zur Gewinnermittlung

·  Veräußerungsgeschäfte grundsätzlich Steuerfrei

·  Besitz im Privatvermögen nicht möglich

Im Betriebsvermögen

·  Privatperson im Einzelunternehmen oder Personengesellschaft

 

·  Z.B. von einer Firma werden Schuldverschreibungen gehalten

·  Gewinnermittlung durch Bilanz

·  Est/KöSt +GewSt und Soli

·  Veräußerungsgeschäfte und Erträge immer steuerpflichtig

Dividendenbesteuerung bis 2001 und nach dem Halbeinkünfteverfahren

Beispiel:

  1. Privatperson mit einem ESt-Satz von 45%
  2. Privatperson mit einem ESt-Satz von 0%

 

Bis 2001:

Aus der Sicht von

 

Fall 1

Fall 2

Aktiengesellschaft

Gewinn abzgl. GewSt

100

100

KöSt (30%)

-30

-30

Bardividende

70

70

 

 

 

Anteilseigner

Dividende

100

100

ESt

-45

0

Anrechnung KöSt

30

30

ESt nach Anrechnung

-15 (Zahlung)

30 (Rückzahlung)

Zugeflossene Bardividende

70

70

Nettozufluss

55 (-15+70)

100 (30+70)

 

Halbeinkünfteverfahren ab 2002:

Aus der Sicht von

 

Fall 1

Fall 2

Aktiengesellschaft

Gewinn abzgl. GewSt

100

100

KöSt (25%)

-25

-25

Bardividende

75

75

 

 

 

Anteilseigner

Bemessungsgrundlage 50% der Bardividende

37,5

37,5

ESt

-16,9

0

Anrechnung KöSt entfällt

0

0

Zugeflossene Bardividende

75

75

Nettozufluss

58,1 (-16,9+75)

75

 

Vergleich beider Verfahren:

 

Fall 1

Fall 2

Anrechnungsverfahren

55

100

Halbeinkünfteverfahren

58,1

75

Veränderung

+3,1

-25

èBesserverdiener (ab 40% ESt-Satz) profitieren

èGeringverdiener (Steuersatz<40%) bekommen weniger

Besteuerung festverzinslicher Wertpapiere

Ermittlung der Einkünfte

 

 

Mann

Frau

Einnahmen

2527,42

3245 +KöSt (1390,71) = 4635,71

Werbungskosten

-100

-100

Zwischensumme

2427,42

4535,71

Sparerfreibetrag

-2427,42

-3000,-

Verbleibender Sparerfreibetrag

572,58 èÜbertrag auf den Mann

-572,58

ESt-pflichtiges Einkommen

0,-

963,13

Bis 2002 ist eine Anrechnung der KöSt auf die ESt noch möglich.

Sparerfreibetrag gilt nicht für unterjährige Veräußerungsgeschäfte èSpekulationsgewinne

Besteuerung von Investmentfonds