Jetzt noch unwesentliche Beteiligungen
bis 10% am Grundkapital können außerhalb der Spekulationsfrist
noch 2001 steuerfrei veräußert werden
Ab 2002 liegt die Bemessungsgrundlage
für eine unwesentliche Beteiligung bei 1%
èdiese
Beteiligungen noch 2001 veräußern
Verkauf von Tochtergesellschaften
von AG´s ist ab 2002 steuerfrei, d.h. keine Kosten im Zusammenhang
mit der Veräußerung können mehr geltend gemacht werden (auch
keine Verlustkosten)
èVerlustbeteiligungen
sollten möglichst noch 2001 veräußert werden, damit die
Verluste steuerlich geltend gemacht werden können
Um Beteiligungen an Fremdgesellschaften
zu veräußern und nicht bis 2002 warten zu müssen kann eine
Umtauschanleihe begeben werden, die als Aktienumtausch Aktien der Fremdgesellschaft
vorsieht
Bei Privatleuten mit hohem Investitionsvolumen
lohnt sich die Gründung einer Vermögensverwaltungs-AG, da hier
die Erträge aus Aktien keinen Steuern unterliegen und so voll reinvestiert
werden können. Steuern fallen erst bei Gewinnausschüttungen an
den Anteilseigner an.