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Man unterscheidet die 7 Einkunftsarten nach:
Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht zwangsweise eine steuerliche Selbstständigkeit!!
Verkauf von Wohnobjekten: Wer innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 3 Wohnobjekte verkauft, betreibt reine Vermögensverwaltung èkeine Steuern, außer in der Spekulationsfrist (10 Jahre)
Arten:
Gesamthandsvermögen = alles, was in der Bilanz steht
Vermögen der Gesellschafter zählt zusätzlich zum Betriebsvermögen.
Personengesellschafter versteuern Gewinnanteil und Vorweggewinne (Löhne an Gesellschafter, Mietzahlungen an Gesellschafter, Zinsen an Gesellschafter) èNeutralisierung des Aufwands
Alle Einkommensarten sind getrennt abzurechnen!
Beispiele:
Gewerbetreibende: Berufssportler, Photomodelle (da nicht eigenschöpferisch tätig), Artist, Wahrsager, Futtermittelgroßhändler
Freiberufler: selbständige Schauspieler, Schiffseichaufnehmerin
· Aufstellung einer Bilanz è gilt für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen (Gewerbetreibende)
2. Einnahme- / Überschussrechnung §4 (3)
o
o Freiberufler, kleine Gewerbetreibende
3. Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres
= Unterschiedsbetrag
+ Entnahmen vom Privatkonto
- Einlagen aufs Privatkonto
Gewinn oder Verlust
Betriebsvermögen = Eigenkapital
Wirtschaftsjahr = 12 Monate:
1. wie Kalenderjahr
2. abweichend (bei Landwirten immer möglich; Gewerbebetreibende brauchen Zustimmung des Finanzamtes)
Beispiele:
|
1. Beispiel |
2. Beispiel |
3. Beispiel |
4. Beispiel |
5. Beispiel |
6. Beispiel |
BV Ende 2000 |
60000,- |
30000,- |
10000,- |
-15000,- |
-40000,- |
-73000,- |
BV Ende 1999 |
25000,- |
60000,- |
-35000,- |
42000,- |
-120000,- |
-15000,- |
Unterschiedsbetrag |
35000,- |
-30000,- |
45000,- |
-57000,- |
80000,- |
-58000,- |
+Entnahmen |
10000,- |
50000,-* |
5000,- |
60000,- |
5000,- |
10000,- |
-Einlagen |
5000,- |
10000,- |
30000,- |
3000,- |
20000,- |
8000,- |
Gewinn/ Verlust |
40000,- |
10000,- |
20000,- |
0,- |
65000,- |
-56000,- |
*=Entnahme > Gewinn = Überentnahme
Gewinn und Verlust müssen mit den Werten der GuV übereinstimmen.
(Einnahmen und Ausgaben als Bruttobeträge è mit Ust)
Gewinnauswirkung: Geldflussprinzip (gilt überall, außer in der Bilanz è= Erfassung nicht bei Leistung sondern bei Zugang des Geldes)
èBetriebseinnahmen mit Zufluß und Betriebsausgaben mit Abfluß
Wann ist der Geldfluß bewirkt?
· Bei Barzahlung sofort bei Erhalt
· Schecks bei Übergabe (nicht bei Einreichung bei Kreditinstitut)
· Überweisung
o Abfluß mit Abgabe bei der Bank
o Eingang mit Gutschrift
· Wechsel: Zufluß mit Diskontierung
· Kreditkartenzahlung mit Abbuchung vom Konto (ca. 1 Monat später)
Achtung: Bei Einnahmen und Ausgaben das Geldflussprinzip beachten (Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt!!)
Betriebseinnahmen:
Abrechnungen Krankenkasse |
|
400000,- |
Abrechnungen Privatpatienten |
|
200000,- |
Anlagenverkäufe |
|
10000,- |
Zinserträge |
|
1000,- |
Ggf. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben |
|
|
Summe der Betriebseinnahmen |
|
611000,- |
Betriebsausgaben:
Miete |
60000,- |
|
Energiekosten |
8000,- |
|
Löhne |
260000,- |
|
KfZ-Kosten |
12000,- |
|
AfA |
120000,- |
|
Schuldzinsen |
10000,- |
|
Sonstige Aufwendungen |
6000,- |
|
Summe der Betriebsausgaben |
|
-476000,- |
Gewinn / Verlust (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbstständiger Arbeit): |
+135000,- |
Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit muß eine Schlussbilanz angefertigt werden. Der Verkauf des Betriebes ist gesondert auszuweisen. Grund für die Aufstellung einer Bilanz: offene Forderungen werden als Betriebseinnahme aufgedeckt und sind somit steuerlich erfasst.
Allgemein:
Einnahmen §8
- Werbungskosten §§9,9a
= Überschuß (+/-) je Einkunftsart
Die Jahreseinkommenssteuer ist identisch mit der Jahreslohnsteuer
Bei der Steuerberechnung sind die Pauschalbeträge schon eingerechnet.
Steuerpflichtiger Bruttolohn
- nachgewiesene Werbungskosten (mind. 2000,-)
= Einkünfte
Bei keinen steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld) und Werbungskosten (z.B. Bewerbungen) können die tatsächlichen Kosten als Verlust in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und in den Folgejahren als Verlustabzug geltend gemacht werden.
Steuerpflichtiger Bruttolohn enthält nicht:
Arbeitnehmer können einen Härteausgleich geltend machen bis zu 800,- für Einkünfte, die nicht aus selbstständiger Arbeit stammen (z.B. Kapitalerträge). Des weiteren werden die Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
Einnahmen
- Werbungskosten (nachgewiesen oder Pauschalbetrag von 100,- pro Person)
- Sparerfreibetrag (3000,- oder 6000,- bei Eheleuten; nur für Privatpersonen)
= Einkünfte aus Kapitalvermögen
Alternative: Wenn kein oder nur geringes steuerpflichtiges Einkommen (Rentner und Kinder) ist eine NV-Bescheinigung èsteuerfreie Einnahmen bis rund 17000,-DM
Dividenden:
Bis 2001 |
Ab 2002 |
||
Dividende |
100,00 |
Dividende |
100,00 |
KöSt (30%) |
-30,00 |
KöSt (25%) |
-25,00 |
Bardividende |
70,00 |
Bardividende |
75,00 |
KESt+Soli 25%+5,5% v.25% =26,375% |
-18,46 |
KESt+Soli 20%+5,5% v.20% =21,10% |
-15,83 |
Nettodividende |
51,54 |
Nettodividende |
59,17 |
Nettodividende = ausgezahlter Betrag ohne Freistellung
Aufrechnung von der Nettodividende zur steuerpflichtigen Einnahme:
Bis 2001 |
Ab 2002 |
||
Nettodividende |
51,54 |
Nettodividende |
59,17 |
KESt+Soli |
+18,46 |
KESt+Soli |
+15,83 |
Bardividende |
70,00 |
Bardividende |
75,00 |
KöSt |
+30,00 |
Nach Halbeinkünfteverfahren: 50% steuerpflichtig |
-37,50 |
Steuerpfl. Einkommen |
100,00 |
Steuerpfl. Einkommen |
37,50 |
Zinsen:
Berechnung der ausgezahlten Zinsen |
Berechnung d. steuerpflichtigen Einkommens |
||
Zinsen |
1000,00 |
Ausgezahlte Zinsen |
683,50 |
ZAST (30%) + Soli (5,5% v. 30%)= 31,65% |
-316,15 |
+ZAST und Soli |
+316,50 |
Ausgezahlte Zinsen ohne Freistellung |
683,50 |
Steuerpfl. Einnahme (Anrechnung der ZAST) |
1000,00 |
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist stets der Bruttobetrag steuerpflichtig!!!
Insbesondere:
Nicht jedoch:
Alleinstehender:
Einnahmen: 4500,-
Nachgewiesene Werbungskosten: -250,-
Sparerfreibetrag: -3000,-
Einkünfte: 1250,-
Eheleute:
|
Ehemann |
Ehefrau |
Einnahmen |
1200,- |
8600,- |
Werbungskosten |
0,- |
-250,- |
Sparerfreibetrag |
-1200,- |
-4800,- |
Einkünfte: |
0,- |
3550,- |
|
Ehemann |
Ehefrau |
Einnahmen |
6200,- |
6300,- |
Werbungskosten |
-100,- |
-100,- |
Sparerfreibetrag |
3000,- |
3000,- |
Einkünfte: |
3100,- |
3200,- |
|
Ehemann |
Ehefrau |
Einnahmen |
80,- |
250,- |
Werbungskosten |
-120,- |
-150,- |
Sparerfreibetrag |
0,- |
-100,- |
Einkünfte: |
-40,- |
0,- |
Zu Immobilien gehören:
Bei Immobilien können Verluste über lange Zeit abgeschrieben werden, wenn die Einkünfte die AfA-Beträge übersteigen!!!
Bei der Berechnung der Miete muß die 50%-Regel beachtet werden, damit die Werbungskosten im vollen Umfang angerechnet werden:
Die tatsächliche Miete muß mindestens 50% der ortsüblichen Miete betragen!
Ist die Miete unter diesen 50% so werden die Werbekosten wiefolgt angerechnet:
Beispiel:
|
Beispiel 1 |
Beispiel 2 |
Ortsübliche Miete |
1000,- |
1100,- |
Tatsächliche Miete |
500,- |
500,- |
Werbungskosten |
15000,- |
15000,- |
Angerechnete Werbungskosten: |
15000,- |
6818,18= |
Werbungskosten können auch bei Leerstand geltend gemacht werden, wenn eine Nutzungsabsicht erkennbar ist.
Allgemein |
Katalog |
Heizkosten |
Schuldzinsen, Finanzierungsnebenkosten (Besichtigungs- / Bearbeitungsgebühr), Damnum (Abschlag bei der Kreditauszahlung) |
Energiekosten |
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben (Müll, Wasser, Straßenreinigung, Schornsteinfeger), Beiträge für Haus- und Grundbesitzerverein |
Hausverwaltung |
Fahrtkosten zur Immobilie |
Hauswart |
Fachliteratur |
Erhaltungsaufwendung (z.T. nicht sofort komplett absetzbar) |
Arbeitsmittel (Besen, Schneeschieber) |
Gebäude-AfA (über 40,50 oder 25 Jahre) |
Nicht absetzbar: Erschließungskosten èZählen zu Grund- und Bodenwert èAfA-Abschreibung.
Bei Ferienwohnungen ist immer ein gewerblicher Vermieter zu suchen, da nur so Werbungskosten in vollen Höhe abgezogen werden können und keine Eigennutzung unterstellt wird.
Ab 2002 gilt bei Wertpapieren das Halbeinkünfteverfahren, wonach Gewinne und Verluste nur noch zur Hälfte angegeben werden müssen.
Beispiel:
Kauf von Aktien am 02.01.00 : 1000,- + 50,- Provision
Verkauf am 02.01.01: 2000,- +100,- Provision
Beginn der Spekulationsfrist: 03.01.00 0 Uhr(Tag nach dem Kauf)
Ende der Spekulationsfrist: 02.01.01 24 Uhr
èSpekulationsgewinn èab 03.01.01 wäre der Gewinn steuerfrei gewesen
Berechnung des Gewinnes je Spekulation:
Verkaufspreis 2000,-
- Anschaffungskosten 1050,- (1000,- + 50,- Provision)
- Werbungskosten 100,- (Verkaufsprovision)
= Überschuß 850,-
Freigrenze pro Jahr: 999,99 DM
Innerhalb dieser Grenze sind alle Gewinne (saldiert) steuerfrei.
Kommt als Saldo ein Verlust heraus, betragen die Einkünfte 0,- DM. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.
Aber:
Beispiel:
2000 Gesamtverlust bei Spekulation 85000,-
1999 besteuerter Spekulationsgewinn 50000,-
2001 Spekulationsgewinn 20000,-
èVerlustrücktrag von 2000 auf 1999: 50000,-
èVerlustvortrag von 2000 auf 2001: 20000,-
Restverlust von 15000,- aus 2000 steht für 2003 zur Verfügung.
Besteht bei Wertpapieren eine gewerbliche Einkunft vor, so ist diese auch steuerpflichtig nach einem Jahr. èliegt vor bei Beteiligungen von mehr als 1% des Grundkapitals / Stammkapitals.
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