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Umsatzsteuer

=Mehrwertsteuer = Wertschöpfungssteuer

 

Beispiel:

Ein Produzent stellt ein Produkt mit eigenen Rohstoffen her und verkauft es für 1000,-DM + 16% USt an einen Großhändler. Dieser verkauft es an den Einzelhändler für 2000,-+16% USt. Dieser verkauft es an den Endverbraucher für 2500,- + 16% USt.

 

Rechnungslegung:

Produzent   è

Großhändler     è

Einzelhändler    è

Verbraucher

1000,-

2000,-

2500,-

 

+160,-

+320,-

+400,-

 

1160,-

2320,-

2900,-

 

 

Abrechnung mit dem Finanzamt:

 

Produzent
è

Großhändler
è

Einzelhändler
è

Verbraucher

       Traglast

160,-

320,-

400,-

400,- USt

- Vorsteuer

0,-

-160,-

-320,-

 

Zahllast

160,-

160,-

80,-

160+160+80=400,-

Wertschöpfung

1000,-

1000,-

500,-

 

Durch die Weitergabe in allen Produktionsstufen nennt man die USt auch:

Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug

Berechnungsschema

Prüfungen bei Umsätzen

·        Steuerbarkeit: Lieferung und Leistung eines Unternehmers im Inland im Rahmens des Unternehmens gegen Entgelt muß erfüllt sein

§         Beispiel: Vermieter wohnt in Berlin und hat ein Mietshaus in der Schweiz èBesteuerung im Drittland Schweiz (Ort der Leistung)
Künstler und Sportler èOrt des Auftritts = Ort der Leistung

 

Ohne Option

Mit Option a)

Mit Option b)

Bankumsätze

4000000

4000000

4000000

Davon steuerfrei

3600000

0

0

Steuerpflichtig

400000

4000000

4000000

% Steuerpflichtig

10%

100%

100%

16% USt

64000

640000

640000

USt-Traglast

64000

640000

640000

Vorsteuer

500000

500000

1000000

Anrechnung in %

10%

100%

100%

Angerechnete VSt

50000

500000

1000000

Zahllast (+) /Erstattung (-)

14000

140000

-360000

 

 

Lohnt nicht

Lohnt, da Erstattung

 

Ohne Option

Mit Option

Steuerbare Umsätze

72000,-

72000,-

Steuerfrei

72000,-

24000,- (2. OG)

Steuerpflichtig

0,-

48000,-

+16% USt

0,-

7680,-

Vorsteuer

64000,-

64000,-

Anrechnung in %

0%

66% (EG+1.OG)

Angerechnete VSt

0,-

42667,-

Erstattung

0,-

34987,-

Wäre im ersten OG eine Arztpraxis, würde die Option für dieses Geschoss nicht greifen, da Ärzte nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Rechnungslegung bei der Umsatzsteuer

=Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung von Rechnungen zum Vorsteuerabzug §14 UStG:

èEin Kassenbon, reicht bis auf Ausnahmen nicht

 

Ausnahmen (Ust-DV §33):

·        Kleinbetragsrechnungen bis 200,- brutto èhier reicht:

o       Bruttobetrag und Angabe des Steuersatzes

o       Ohne Name und Anschrift des Leistungsempfängers

o       Kassenbon reicht

·        Fahrausweise (§34 USt-DV) èLeistungsunternehmen und Fahrpreis reichen

·        Weitere Ausnahmen

 

Ab 2002: neben Papierrechnungen werden auch digitalisierte Rechungen akzeptiert.

Die Falschausstellung von Belegen ist strafbar.

Besteuerungsgrundsätze (wann und wie wird besteuert)

Zeitpunkt des Umsatzes

Abrechungszeitpunkt mit dem Finanzamt

1.      im laufenden Jahr nach dem Voranmeldungsverfahren monatlich oder quartalsweise und

2.      nach Ablauf des Jahres mit der USt-Erklärung für das gesamte Jahr