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Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungsgesetz)

Freibeträge und Steuersätze

Steuerklasse §15

Persönliche Freibeträge §§16,17

Sachliche Freibeträge §§13,13a

Steuersätze §19

 

I

Ehegatte

Kinder

Enkelkinder

600 TDM

400 TDM

100 TDM

500TDM*

20-100000

Hausrat

7-30%

Betriebsvermögen:

500TDM steuerfrei

Rest: 40% steuerfrei

Steuerpflichtiger Betrag mit den Steuersätzen von Steuerklasse I versteuert

II

Eltern

Geschwister

20000,-

12-40%

 

III

Jeder außerhalb von I und II

10000,-

17-50%

 

*in dieser Spalte stehen zusätzliche Freibeträge, falls bei einer Erbschaft kein Rentenanspruch besteht

èBetriebsvermögen in allen Steuerklassen mit den Steuersätzen der Klasse I versteuert.

èBeim Betriebsvermögen wird zunächst der zu versteuernde Betrag ermittelt und dieser dann, soweit möglich mit den persönlichen Freibeträgen verrechnet