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Rechtliche Grundlagen des Kreditgeschäfts

o       Personenrecht (natürliche-, juristische Person; Vereine,...)

o       Rechtsgeschäfte (Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung)

o       Schuldverhältnisse (Erlöschen, Abtretung von Forderungen, Schuldübernahme,..., Kauf, Miete, Darlehen,...)

o       Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Grundstücksrecht, Grundschuld,...)

o       Familienrecht (Erbrecht)

o       Handelsstand (Kaufleute, Handelsregister, Buchführung)

o       Handelsgesellschaften (OHG, KG, Stille Gesellschaft)

o       Handelsgeschäfte (Bürgschaft, Orderpapiere, Kommission,...)

o       Transport und Lagerung (Spediteur, Lagerhalter, Ladeschein, Frachtbrief,...)

o       Seehandel

o       §§18, 13-15: Risikovorbeugung im Kreditgeschäft

o       §10: Eigenkapitalhinterlegung

o       §11: Liquiditätsvorsorge

KWG-Vorschriften:

Kreditart

Beschreibung

Risiko

§13 Großkredite

·         Ab 10% des haftenden EK sind Kredite meldepflichtig beim BaKred und BuBa

·         Alle Großkredite dürfen das 8-fache des haftenden EK nicht übersteigen

·         Max. 25% des haftenden EK pro Kreditnehmer

Ungenügende Streuung der Kredite

§14 Millionenkredite

·         Kredite von mehr als 3 Mio. DM werden der BuBa gemeldet, die dann die Infos sammelt und wieder an die Kreditinstitute zurückgibt

Beantragung und Gewährung von Krediten bei mehreren Kreditinstituten zur gleichen Zeit von einem Kunden

§15-17 Organkredite

·         Kredite an Personen die Einfluß auf die Bank haben oder wesentlich beteiligt sind (Vorstand, Aufsichtsrat +Gatten, beteiligte Unternehmen) müssen durch den gesamten Vorstand und u.U. dem Aufsichtsrat genehmigt werden

Vernachlässigung der Sorgfalt soll vermieden werden

§18 Offenlegung

·         Ab 500000 DM muß ein Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen

·         Ausnahme bei selbstgenutztem Eigentum ohne hohes Risiko

Verschleierung der Kreditwürdigkeit durch fehlende Unterlagen

Exkurs: Baseler Akkord / Basel II

o       Marktdisziplin (Offenlegungspflichten für Banken)

§         Risiken

§         EK-Ausstattung und –Struktur

§         Berechnungsmethoden

o       Aufsichtsrechtliche Überprüfungen (supervisory review process)

§         Kontrollen durch Bundesbank und BAKred

§         Schnellere und individuellere Überprüfung als Ziel

§         Steigerung vor allem in der Qualität nicht in der Quantität der Prüfungen

o       Mindestkapitalanforderungen

§         Risiko- / Bonitätsabhängige Eigenkapitalhinterlegung für Kredite statt der jetzigen pauschalen 8 DM pro 100DM Kredit

§         Erfassung von Ausfallrisiken, Markpreisrisiken und operationellen Risiken (Fehler der Mitarbeiter, EDV-Fehler, falsche Vertragsgestaltung)

§         Bildung von Risikoklassen (Ausfallwahrscheinlichkeiten)
èabhängig von den bisherigen Erfahrungen der Bank
èabhängig von der Portfoliostruktur der Bank

§         Durch Risikoklassen Ermittlung eines Gewichtungsfaktors zur EK-Hinterlegung:

o       Installation von Risikomanagementsystemen

o       Auswertung vergangener Datenmengen zur Entwicklung eines Ratingverfahrens

o       Administrativer Aufwand / Controllingentwicklungen

o       Ausgleich der bisher überproportionalen EK-Hinterlegungserhöhung bzw.
-minderung bei schlechten bzw. guten Bonitäten in einen proportionalen Zusammenhang

o       Abänderung der vorgesehenen Hinterlegung von 600% für Langfristkredite (ab 4Jahre) auf 150% (Grund: sehr große Probleme z.B. für Hypothekenbanken)

o       Sehr viele große oder kleine Kredite sollen nicht so stark wie geplant mit Aufschlägen bei der EK-Hinterlegung belegt werden

o       Es sollen weniger als die planten 1100 Einzelpositionen pro Bank und Monat an das BAKred geliefert werden