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o Personenrecht (natürliche-, juristische Person; Vereine,...)
o Rechtsgeschäfte (Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung)
o Schuldverhältnisse (Erlöschen, Abtretung von Forderungen, Schuldübernahme,..., Kauf, Miete, Darlehen,...)
o Sachenrecht (Besitz, Eigentum, Grundstücksrecht, Grundschuld,...)
o Familienrecht (Erbrecht)
o Handelsstand (Kaufleute, Handelsregister, Buchführung)
o Handelsgesellschaften (OHG, KG, Stille Gesellschaft)
o Handelsgeschäfte (Bürgschaft, Orderpapiere, Kommission,...)
o Transport und Lagerung (Spediteur, Lagerhalter, Ladeschein, Frachtbrief,...)
o Seehandel
o §§18, 13-15: Risikovorbeugung im Kreditgeschäft
o §10: Eigenkapitalhinterlegung
o §11: Liquiditätsvorsorge
Kreditart |
Beschreibung |
Risiko |
§13 Großkredite |
· Ab 10% des haftenden EK sind Kredite meldepflichtig beim BaKred und BuBa · Alle Großkredite dürfen das 8-fache des haftenden EK nicht übersteigen · Max. 25% des haftenden EK pro Kreditnehmer |
Ungenügende Streuung der Kredite |
§14 Millionenkredite |
· Kredite von mehr als 3 Mio. DM werden der BuBa gemeldet, die dann die Infos sammelt und wieder an die Kreditinstitute zurückgibt |
Beantragung und Gewährung von Krediten bei mehreren Kreditinstituten zur gleichen Zeit von einem Kunden |
§15-17 Organkredite |
· Kredite an Personen die Einfluß auf die Bank haben oder wesentlich beteiligt sind (Vorstand, Aufsichtsrat +Gatten, beteiligte Unternehmen) müssen durch den gesamten Vorstand und u.U. dem Aufsichtsrat genehmigt werden |
Vernachlässigung der Sorgfalt soll vermieden werden |
§18 Offenlegung |
· Ab 500000 DM muß ein Kreditnehmer seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen · Ausnahme bei selbstgenutztem Eigentum ohne hohes Risiko |
Verschleierung der Kreditwürdigkeit durch fehlende Unterlagen |
o Marktdisziplin (Offenlegungspflichten für Banken)
§ Risiken
§ EK-Ausstattung und –Struktur
§ Berechnungsmethoden
o Aufsichtsrechtliche Überprüfungen (supervisory review process)
§ Kontrollen durch Bundesbank und BAKred
§ Schnellere und individuellere Überprüfung als Ziel
§ Steigerung vor allem in der Qualität nicht in der Quantität der Prüfungen
o Mindestkapitalanforderungen
§ Risiko- / Bonitätsabhängige Eigenkapitalhinterlegung für Kredite statt der jetzigen pauschalen 8 DM pro 100DM Kredit
§ Erfassung von Ausfallrisiken, Markpreisrisiken und operationellen Risiken (Fehler der Mitarbeiter, EDV-Fehler, falsche Vertragsgestaltung)
§
Bildung von Risikoklassen (Ausfallwahrscheinlichkeiten)
èabhängig von den bisherigen
Erfahrungen der Bank
èabhängig von der Portfoliostruktur
der Bank
§ Durch Risikoklassen Ermittlung eines Gewichtungsfaktors zur EK-Hinterlegung:
o Installation von Risikomanagementsystemen
o Auswertung vergangener Datenmengen zur Entwicklung eines Ratingverfahrens
o Administrativer Aufwand / Controllingentwicklungen
o
Ausgleich der bisher überproportionalen EK-Hinterlegungserhöhung
bzw.
-minderung bei schlechten bzw. guten Bonitäten in einen proportionalen
Zusammenhang
o Abänderung der vorgesehenen Hinterlegung von 600% für Langfristkredite (ab 4Jahre) auf 150% (Grund: sehr große Probleme z.B. für Hypothekenbanken)
o Sehr viele große oder kleine Kredite sollen nicht so stark wie geplant mit Aufschlägen bei der EK-Hinterlegung belegt werden
o Es sollen weniger als die planten 1100 Einzelpositionen pro Bank und Monat an das BAKred geliefert werden
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