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Verzinsungsverbot (Einlagen von Gebietsfremden werden nicht verzinst)
èZiel ist der Ausgleich der
Zahlungsbilanz
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Negativzins (Einlagen von Gebietsfremden werden mit Zinsen belastet)
èZiel ist der Ausgleich der
Zahlungsbilanz
- Bardepotpflicht (bei Krediten muß ein bestimmter Prozentsatz – bis 100% - in bar hinterlegt werden)
- Mindestreservepflicht für Einlagen
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Genehmigungsvorbehalt (Kauf von Wertpapieren inländischer
Unternehmen durch Ausländer ist genehmigungspflichtig)
èZiel: Kontrolle der Devisenzuflüsse
- Auf- und Abwertung der Währung
o Abwertung: Außenwert sinkt èImporte für uns teurer; Exporte billiger
o Aufwertung: Außenwert steigt èImporte billiger, Exporte teurer
Gründe für Maßnahmen:
- Kontrolle der Kapitalimporte und –exporte. Nachvollziehbarkeit für die Bundesbank schaffen
- Abwehr unerwünschter Devisenzuflüsse
- Geldwertstabilität erreichen èKaufkraft der eigenen Währung stabilisieren èSicherung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz
- Staatliche Preisbeeinflussung
o Zölle
o Subventionen
o Meistbegünstigung (Zoll- oder Steuervergünstigungen durch zwischenstaatliche Abkommen)
- Staatliche Mengenbeeinflussung
o Ein- / Ausfuhrkontingente
o Embargo (kein wirtschaftlicher Verkehr mit einem Land, z.B. Waffenembargo mit Irak) èalle Geld und Kapitaltransfers sind bei der Bundesbank zu genehmigen èvorübergehende Handelsbeschränkung èAusfuhrverbot èTeilembargo oder Vollembargo möglich
o Administrative Hemmnisse
o Normen und Sicherheitsstandards
Gründe:
- Einnahmen für den Staat
- Ausgleich von Subventionen im Ausland
- Schutz der eigenen Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz
- Verbesserung der Position inländischer Unternehmen auf den Auslandsmärkten
- Erfüllung zwischenstaatlicher Abkommen
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