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Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Begriffsbestimmungen nach §4:

-      Wirtschaftsgebiet: BRD+Freihäfen+Helgoland+Gebiete der 3 Meilen Zone +Zollanschlussgebiete (Kleine Walsertal)

-      Fremdes Wirtschaftsgebiet: Zollausschlussgebiet (Exklave Büsing)

-      Gebietsansässig: Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 6 Monate) im Wirtschaftsgebiet

-      Gebietsfremde: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im fremden Wirtschaftsgebiet (dazu zählen auch Botschafter der BRD)

Grundsätze des AWG

-      Freizügiger Ablauf des Außenwirtschaftsverkehrs

-      Ordnet die Gesamtheit der wirtschaftlichen Beziehungen (èRahmengesetz mit Verordnung)

-      Dient der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs

-      Zweck:

o       Wahrung außenwirtschaftlicher Interessen

o       Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen

o       Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüssen aus fremden Wirtschaftsgebieten

Außenwirtschaftsverordnung

Beschränkungen:

-      Verfahrensbeschränkungen

-      Meldevorschriften

-      Kontrollvorschriften (Bußgelder und Vordrucke)

-      Dienstleistungs- / Geld- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen

Meldebestimmungen

-      Meldebestimmungen als „Preis“ für die Freizügigkeit des Außenwirtschaftsverkehrs

-      Nur für statistische Zwecke

-      Dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz

-      Interpretation der außenwirtschaftlichen Entwicklungen soll möglich werden

-      Beschränkungen erleichtern, verschärfen oder abschaffen soll das Ziel sein

-      Nur Gebietsansässige müssen melden

-      Meldung erfolgt schriftlich, mit den dafür vorgesehenen Vordrucken (Z1-Vordruck bei Überweisung bzw. Meldevordruck für Eingänge)

-      Eine Ausführung von Zahlungsaufträgen ohne ausgefüllten Meldeteil ist möglich, wenn der Kunde auf seine Meldepflicht hingewiesen wurde

 

èMeldefreigrenze von 12500€ç

Beispiele für Meldungen:

Fall

Meldepflichtig

Ansässig

Meldefreigrenze

Meldepflichtig

Gemeldeter Betrag

Frau M., Wohnsitz Berlin, überweist 13000€ nach Miami

X

X

X

Frau M. (u.U. handelt das Kreditinstitut für sie) èZ1-Formular

13000€

Frau M., Wohnsitz Berlin, überweist 13000$ auf ihr Konto in N.Y.C

X

X

X

Frau M. èZ4-Formular

13000$

Herr. K. wohnt in Florida und überweist von seinem Kto. der Bank in Berlin 10000$ nach Florida

/

/

/

 

 

Herr K. überweist 15000$ von seinem Konto an die Stella-Schuhcreme in Büsing

èBüsing=Enklave und damit fremdes Wirtschaftsgebiet

èPersonen in Büsing sind ansässige

X

/

X

Stella muß den Eingang melden

15000$

Herr Kn. wohnt in Berlin und überweist 24000DM auf ein Konto seiner Tante in NYC

/

X

/

 

 

Herr M. hat in London einen Kreditvertrag über 30000DM abgeschlossen. Gutschrift erfolgt in einer Summe in Berlin.

Tilgung in Summen um 2000,-

X

X

X

Kreditauszahlung muß durch Herrn M. gemeldet werden. Tilgung nicht meldepflichtig, da unter Meldegrenze

30000DM

Kredit von oben wird in einer Summe innerhalb von 8 Monaten zurückgezahlt

èkeine Meldung, da Kredit unter 12 Monaten

/

X

X

 

 

Botschafter wohnt im Inland und erhält 30000DM aus seinem Heimatland

X

X

X

Botschafter

30000DM

Amerikanische Studentin, die für 8 Monate in D ist erhält 15000$

èAuslandsstundenten und Gastprofessoren gelten als gebietsansässig, wenn der Aufenthalt länger als 12 Monate ist

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/

X

 

 

Asylbewerber, dessen Antrag seit 3 Monaten läuft, überweist 15000€ in sein Heimatland

èAsylbewerber sind Gebietsfremde, bis der Antrag genehmigt ist

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/

X

 

 


Weitere Gesetze

-      Währungsgesetz (WährG)

o       Geldschulden dürfen nur in DM aufgenommen werden

o       Fremdwährungskredite bedürfen der Genehmigung

o       èDieser Punkt wird durch das AWG aufgehoben

-      Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)

-      Ausfuhrkontrolle durch das Bundesausfuhramt, z.B. bei gefährlichen Exporten (Dünger,...)