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- Wirtschaftsgebiet: BRD+Freihäfen+Helgoland+Gebiete der 3 Meilen Zone +Zollanschlussgebiete (Kleine Walsertal)
- Fremdes Wirtschaftsgebiet: Zollausschlussgebiet (Exklave Büsing)
- Gebietsansässig: Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 6 Monate) im Wirtschaftsgebiet
- Gebietsfremde: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im fremden Wirtschaftsgebiet (dazu zählen auch Botschafter der BRD)
- Freizügiger Ablauf des Außenwirtschaftsverkehrs
- Ordnet die Gesamtheit der wirtschaftlichen Beziehungen (èRahmengesetz mit Verordnung)
- Dient der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs
- Zweck:
o Wahrung außenwirtschaftlicher Interessen
o Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen
o Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüssen aus fremden Wirtschaftsgebieten
- Verfahrensbeschränkungen
- Meldevorschriften
- Kontrollvorschriften (Bußgelder und Vordrucke)
- Dienstleistungs- / Geld- und Zahlungsverkehrsbeschränkungen
- Meldebestimmungen als Preis für die Freizügigkeit des Außenwirtschaftsverkehrs
- Nur für statistische Zwecke
- Dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz
- Interpretation der außenwirtschaftlichen Entwicklungen soll möglich werden
- Beschränkungen erleichtern, verschärfen oder abschaffen soll das Ziel sein
- Nur Gebietsansässige müssen melden
- Meldung erfolgt schriftlich, mit den dafür vorgesehenen Vordrucken (Z1-Vordruck bei Überweisung bzw. Meldevordruck für Eingänge)
- Eine Ausführung von Zahlungsaufträgen ohne ausgefüllten Meldeteil ist möglich, wenn der Kunde auf seine Meldepflicht hingewiesen wurde
èMeldefreigrenze von 12500ç
Fall |
Meldepflichtig |
Ansässig |
Meldefreigrenze |
Meldepflichtig |
Gemeldeter Betrag |
Frau M., Wohnsitz Berlin, überweist 13000 nach Miami |
X |
X |
X |
Frau M. (u.U. handelt das Kreditinstitut für sie) èZ1-Formular |
13000 |
Frau M., Wohnsitz Berlin, überweist 13000$ auf ihr Konto in N.Y.C |
X |
X |
X |
Frau M. èZ4-Formular |
13000$ |
Herr. K. wohnt in Florida und überweist von seinem Kto. der Bank in Berlin 10000$ nach Florida |
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Herr K. überweist 15000$ von seinem Konto an die Stella-Schuhcreme in Büsing èBüsing=Enklave und damit fremdes Wirtschaftsgebiet èPersonen in Büsing sind ansässige |
X |
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X |
Stella muß den Eingang melden |
15000$ |
Herr Kn. wohnt in Berlin und überweist 24000DM auf ein Konto seiner Tante in NYC |
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X |
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Herr M. hat in London einen Kreditvertrag über 30000DM abgeschlossen. Gutschrift erfolgt in einer Summe in Berlin. Tilgung in Summen um 2000,- |
X |
X |
X |
Kreditauszahlung muß durch Herrn M. gemeldet werden. Tilgung nicht meldepflichtig, da unter Meldegrenze |
30000DM |
Kredit von oben wird in einer Summe innerhalb von 8 Monaten zurückgezahlt èkeine Meldung, da Kredit unter 12 Monaten |
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X |
X |
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Botschafter wohnt im Inland und erhält 30000DM aus seinem Heimatland |
X |
X |
X |
Botschafter |
30000DM |
Amerikanische Studentin, die für 8 Monate in D ist erhält 15000$ èAuslandsstundenten und Gastprofessoren gelten als gebietsansässig, wenn der Aufenthalt länger als 12 Monate ist |
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X |
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Asylbewerber, dessen Antrag seit 3 Monaten läuft, überweist 15000 in sein Heimatland èAsylbewerber sind Gebietsfremde, bis der Antrag genehmigt ist |
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X |
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- Währungsgesetz (WährG)
o Geldschulden dürfen nur in DM aufgenommen werden
o Fremdwährungskredite bedürfen der Genehmigung
o èDieser Punkt wird durch das AWG aufgehoben
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)
- Ausfuhrkontrolle durch das Bundesausfuhramt, z.B. bei gefährlichen Exporten (Dünger,...)
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