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Der Kaufvertrag

-      Inhaltsfreiheit

-      Hauptvertrag

-      Zusätzlich Gerichtsstandsvereinbarung èWo wird ein eventl. Rechtsstreit ausgetragen

-      Zusätzlich Verweisungsvertrag èWelches Recht wird zugrundegelegt

-      Mindestvertragsbestandteile:

o       Käufer

o       Verkäufer

o       Gegenstand des Vertrags, Beschaffenheit / Qualität

o       Preis

o       Menge

o       Währung

o       Gewicht

o       Verpackung,...

-      Zahlungsbedingungen werden festgelegt

-      Lieferungsbedingungen werden vereinbart

-      Eigentumsvorbehalte festgehalten

-      Transportart

-      Mängelrüge

-      Gerichtsstand


Lieferungsbedingungen / INCOTERMS 2000

-      „INCOTERMS“ = International Commercial Terms èInternationale Handelsbestimmungen

-      enthalten einheitliche Regelungen, die Differenzen zwischen Exporteur und Importeur durch verschiedene Auslegung von Formulierungen beseitigen sollen

-      Vermeidung von Auslegungsmöglichkeiten in Verträgen

-      Keine gesetzliche Regelung und auch keine Handelsbräuche

-      Gelten nur, wenn sie vereinbart wurden

-      Aktuelle Fassung: INCOTERMS 2000

-      Umfang der INCOTERMS:

In den INCOTERMS geregelt:

Nicht geregelt:

-       Gefahrenübergang

-       Kostenübergang

-       Beibringung bestimmter Dokumente

-       Zahlungsbedingungen

-       Mängelrüge

-       Eigentumsvorbehalte

-       Gerichtsstand

-      Pflichten von Käufer und Verkäufer, die abhängig von der verwendeten Lieferbedingung gelten:

Verkäufer

Käufer

A.      Lieferung der Ware

B.      Lizenzen, Genehmigungen, Formalitäten

C.      Beförderungsvertrag

D.      Lieferung in gewünschter Menge

E.      Benachrichtigung des Käufers

F.      Prüfung, Verpackung und Kennzeichnung (z.B. zerbrechliche Güter)

A.      Zahlung des Kaufpreises

B.      Lizenzen, Genehmigungen, Formalitäten

C.      Beförderungsvertrag

D.      Abnahme der Ware

E.      Benachrichtigung des Verkäufers

F.      Prüfung der Ware

 Die verschiedenen Lieferbedingungen

 

Bedeutung

Kosten

Lieferort

Übergang von

Export

Transport

Import

Gefahren

Kosten

EXW

Ab Werk

 

Werk des Exporteurs

FCA

Frei Frachtführer

 

 

Ort und Übergabe an den ersten Frachtführer

FAS

Frei Längsseite Schiff

 

 

Längsseite Schiff im Verschiffungshafen

FOB

Frei an Bord

 

 

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling

CFR /CIF

Kosten und Fracht (CIF=CFR+Versicherung)

 

 

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffs-reling

Bestimmungs-hafen

CPT /CIP

Frachtfrei (CIP = CPT+Versicherung)

 

 

Ort und Übergabe an den ersten Frachtführer

Bestimmungs-ort

DAF

Geliefert Grenze

 

 

Bestimmungsort an der Grenze

DES

Geliefert ab Schiff

 

 

Schiff im Bestimmungshafen

DEQ

Geliefert ab Kai

 

 

Kai des Bestimmungshafens

DDU

Geliefert unverzollt

 

 

Bestimmungsort

DDP

Lieferung verzollt

 

Bestimmungsort

Rot= Kosten trägt Käufer; grün= Kosten trägt Verkäufer
weis = Abholklausel; hellgrau=Haupttransport vom Käufer bezahlt; mittelgrau=Haupttransport vom Verkäufer bezahlt; dunkelgrau=Ankunftsklauseln

Beispiel: CIF New York mit Exporteur in Hamburg

Aufgaben des Exporteurs in Hamburg:

-      1. Schritt

o       ordnungsgemäße Verpackung

o       vereinbarten Verladezeitpunkt einhalten

o       Verladung im Verschiffungshafen Hamburg verladen

o       Importeur benachrichtigen

-      2. Schritt

o       Seefrachtvertrag nach NY abschließen èTransport bezahlen

o       Seeversicherungsvertrag abschließen (Warenpreis + 10% imaginären Gewinn)
èPrämie bezahlen

-      3. Schritt: Gefahren und Kosten der Waren tragen, bis sie tatsächlich in Hamburg die Schiffsreling überschreitet

-      4. Schritt: unverzüglich auf eigene Kosten dem Importeur die Dokumente (Konessement) und die Seeversicherungspolice beschaffen

 

Aufgaben des Importeurs in NY:

-      1. Schritt: Dokumente aufnehmen und vereinbarten Preis zahlen

-      2. Schritt: alle Gefahren ab der Schiffsreling Hamburg tragen

-      3. Schritt: alle zusätzlichen Kosten und Gefahren tragen, die durch die Wahlmöglichkeit und zu späte Weisung eines Bestimmungshafens entstehen

-      4. Schritt: Kosten und Gebühren für die Beschaffung von weiteren Dokumenten tragen

-      5. Schritt: Einfuhrzölle und Abgaben zahlen