Weitere
Skripte und mehr findet ihr auf meiner Homepage. Bitte wählt
eine Kategorie! |
- Inhaltsfreiheit
- Hauptvertrag
- Zusätzlich Gerichtsstandsvereinbarung èWo wird ein eventl. Rechtsstreit ausgetragen
- Zusätzlich Verweisungsvertrag èWelches Recht wird zugrundegelegt
- Mindestvertragsbestandteile:
o Käufer
o Verkäufer
o Gegenstand des Vertrags, Beschaffenheit / Qualität
o Preis
o Menge
o Währung
o Gewicht
o Verpackung,...
- Zahlungsbedingungen werden festgelegt
- Lieferungsbedingungen werden vereinbart
- Eigentumsvorbehalte festgehalten
- Transportart
- Mängelrüge
- Gerichtsstand
- „INCOTERMS“ = International Commercial Terms èInternationale Handelsbestimmungen
- enthalten einheitliche Regelungen, die Differenzen zwischen Exporteur und Importeur durch verschiedene Auslegung von Formulierungen beseitigen sollen
- Vermeidung von Auslegungsmöglichkeiten in Verträgen
- Keine gesetzliche Regelung und auch keine Handelsbräuche
- Gelten nur, wenn sie vereinbart wurden
- Aktuelle Fassung: INCOTERMS 2000
- Umfang der INCOTERMS:
In den INCOTERMS geregelt: |
Nicht geregelt: |
- Gefahrenübergang - Kostenübergang - Beibringung bestimmter Dokumente |
- Zahlungsbedingungen - Mängelrüge - Eigentumsvorbehalte - Gerichtsstand |
- Pflichten von Käufer und Verkäufer, die abhängig von der verwendeten Lieferbedingung gelten:
Verkäufer |
Käufer |
A. Lieferung der Ware B. Lizenzen, Genehmigungen, Formalitäten C. Beförderungsvertrag D. Lieferung in gewünschter Menge E. Benachrichtigung des Käufers F. Prüfung, Verpackung und Kennzeichnung (z.B. zerbrechliche Güter) |
A. Zahlung des Kaufpreises B. Lizenzen, Genehmigungen, Formalitäten C. Beförderungsvertrag D. Abnahme der Ware E. Benachrichtigung des Verkäufers F. Prüfung der Ware |
|
Bedeutung |
Kosten |
Lieferort |
Übergang von |
|||
Export |
Transport |
Import |
Gefahren |
Kosten |
|||
EXW |
Ab Werk |
|
Werk des Exporteurs |
||||
FCA |
Frei Frachtführer |
|
|
Ort und Übergabe an den ersten Frachtführer |
|||
FAS |
Frei Längsseite Schiff |
|
|
Längsseite Schiff im Verschiffungshafen |
|||
FOB |
Frei an Bord |
|
|
Schiff im Verschiffungshafen |
Schiffsreling |
||
CFR /CIF |
Kosten und Fracht (CIF=CFR+Versicherung) |
|
|
Schiff im Verschiffungshafen |
Schiffs-reling |
Bestimmungs-hafen |
|
CPT /CIP |
Frachtfrei (CIP = CPT+Versicherung) |
|
|
Ort und Übergabe an den ersten Frachtführer |
Bestimmungs-ort |
||
DAF |
Geliefert Grenze |
|
|
Bestimmungsort an der Grenze |
|||
DES |
Geliefert ab Schiff |
|
|
Schiff im Bestimmungshafen |
|||
DEQ |
Geliefert ab Kai |
|
|
Kai des Bestimmungshafens |
|||
DDU |
Geliefert unverzollt |
|
|
Bestimmungsort |
|||
DDP |
Lieferung verzollt |
|
Bestimmungsort |
Rot= Kosten trägt Käufer; grün=
Kosten trägt Verkäufer
weis = Abholklausel; hellgrau=Haupttransport vom Käufer bezahlt; mittelgrau=Haupttransport
vom Verkäufer bezahlt; dunkelgrau=Ankunftsklauseln
Aufgaben des Exporteurs in Hamburg:
- 1. Schritt
o ordnungsgemäße Verpackung
o vereinbarten Verladezeitpunkt einhalten
o Verladung im Verschiffungshafen Hamburg verladen
o Importeur benachrichtigen
- 2. Schritt
o Seefrachtvertrag nach NY abschließen èTransport bezahlen
o Seeversicherungsvertrag
abschließen (Warenpreis + 10% imaginären Gewinn)
èPrämie bezahlen
- 3. Schritt: Gefahren und Kosten der Waren tragen, bis sie tatsächlich in Hamburg die Schiffsreling überschreitet
- 4. Schritt: unverzüglich auf eigene Kosten dem Importeur die Dokumente (Konessement) und die Seeversicherungspolice beschaffen
Aufgaben des Importeurs in NY:
- 1. Schritt: Dokumente aufnehmen und vereinbarten Preis zahlen
- 2. Schritt: alle Gefahren ab der Schiffsreling Hamburg tragen
- 3. Schritt: alle zusätzlichen Kosten und Gefahren tragen, die durch die Wahlmöglichkeit und zu späte Weisung eines Bestimmungshafens entstehen
- 4. Schritt: Kosten und Gebühren für die Beschaffung von weiteren Dokumenten tragen
- 5. Schritt: Einfuhrzölle und Abgaben zahlen
|