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Gesellschaftsrecht

Einleitung / Grundfragen

Gegenstand des Gesellschaftsrechts

-      Gegenstand sind Gesellschaften

-      Gesellschaft = Zusammenschluß mehrerer Personen

-      Es geht um privatrechtliche Personenvereinigungen, die einen bestimmten gemeinsamen Zweck verfolgen

-      Die Gründung erfolgt durch Rechtsgeschäft (z.B. Erstellung einer Satzung)

-      Es gibt kein zusammenhängendes Gesellschaftsgesetzbuch

Gesellschaftsarten

KG, OHG            èim HGB geregelt

GmbH                 èim GmbHG geregelt

AG                     èim AktG geregelt

GbR                    èBGB

Stille Gesell.        èHGB

Eingetr. Verein     èBGB

GmbH & CoKG    èGmbHG, HGB

KgaA                               èAktG

VVAG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) èVersicherungsaufsichtssgesetz (VAG)

Partnerschaftsgesellschaften èPartnerschaftsgesetz (PartG)

EWIV (europäische Interessenvereinigung)

 

Abgrenzung des Gesellschaftsrechts

-      Alles was keine privatrechtliche Gesellschaft ist, z.B.  Körperschaften öffentlichen Rechts, da hier die Entstehung durch einen staatlichen Hoheitsakt erfolgt (Gesetze oder Verordnungen)

-      Ehe èSonderbestimmungen im BGB

-      Stiftungen èkeine Personenvereinigung sondern ein Vermögen (§§480ff.)

Numerus clausus der Gesellschaftsformen und Vertragsfreiheit

-      Gesellschaftsformen sind in ihrer Zahl beschränkt

-      Es können keine neuen Formen geschaffen werden ohne gesetzlichen Beschluß

-      Damit Einschränkung der Vertragsfreiheit, um Rechtssicherheit zu schaffen und zur Wahrung des Gläubigerschutzes èHaftungsfragen und Kreditwürdigkeit sollen eindeutig bestimmbar sein

-      Es sind somit nur Gesellschaftsformen zulässig, die der Gesetzgeber vorgibt

-      Aufweichungen sind z.B. bei der GmbH&CoKG erfolgt, die nicht gesetzliche geregelt ist

-      Z.B. eine GbRmbH (GbR mit beschränkter Haftung) ist nicht zulässig, jedoch kann mit jedem Vertragspartner eine separate Haftungsbeschränkung ausgehandelt werden

-      Innerhalb der Rechtsformen besteht eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit von Verträgen

Entscheidungskriterien für eine Rechtsform

-      Verfügbares Kapital

-      Persönlicher Einsatz (Personengesellschaft) oder sonstige Beteiligung (Kapitalgesellschaft)

-      Haftung

-      Steuerrechtliche Gesichtspunkte