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Immobilien

Wie wird man Eigentümer eines Objektes?

-      Erwerb erfolgt durch notariell beurkundeten Kaufvertrag

-      Kaufvertrag beinhaltet Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis

-      Verkäufer muß zum Verkauf im Grundbuch eingetragen sein, sonst ist der Vertrag nichtig èGrundbuchauszug zum Verkauf nötig

-      Aus dem Grundbuch gehen auch die Belastungen des Grundstücks heraus, die dann auch im Kaufvertrag fixiert werden


Wie kann Eigentum genutzt werden?

1.      Eigennutzung         èPrivatvermögen

2.      Fremdnutzung       èVermietung èBetriebsvermögen


Eigentum als Einzelperson

-      Kaufvertrag bei Erwerb

1.      Gegenstand, Lagebeschreibung, Grundbuchauszug, Eigentumsverhältnisse, Belastungen

2.      Kaufpreis oder Rentenzahlungen

3.      Finanzierung (Abwicklung über Notaranderkonto)

4.      Nutzen- und Lastenwechsel (ab wann gehen Kosten und Einnahmen auf den neuen Eigentümer über) èwirtschaftliches Eigentum

-      Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto ist nur bei einer Fremdfinanzierung zwingend vorgeschrieben

-      Vor der Kreditüberweisung durch die Bank an das Anderkonto muß die Grundschuld bestellt sein è2. Notartermin

-      Ein Grundstück, dass 1 wirtschaftliche Einheit im Grundbuch ist, kann durch betriebliche und private Nutzung 2 wirtschaftliche Einheiten darstellen

-      Immobilien bei Personengesellschaften sind „Gesamthandsvermögen“, oder die Immobilie gehört einem der Gesellschafter der OHG, KG, GbR und sie wurde von der Gesellschaft gemietet èsomit sind ein oder mehrere Inhaber möglich

-      Wurde die Immobilie durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet, ist für den Gesellschafter eine Sonderbilanz auszuweisen, in der die Immobilie als Mehrkapital ausgewiesen ist

-      Die Abschreibung für Immobilien im Privatvermögen beträgt 2% über 50 Jahre

-      Immobilien als Wirtschaftsgut werden mit 4% über 25 Jahre abgeschrieben

-      Bei der Vermietung an die Gesellschaft wird in der Sonderbilanz je nach Kaufdatum folgender Wert angesetzt:

o       Anschaffung weniger als 3 Jahre zurück: Anschaffungskosten als Ansatzpunkt

o       Sonst: Teilwertansatz