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- Erwerb erfolgt durch notariell beurkundeten Kaufvertrag
- Kaufvertrag beinhaltet Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis
- Verkäufer muß zum Verkauf im Grundbuch eingetragen sein, sonst ist der Vertrag nichtig èGrundbuchauszug zum Verkauf nötig
- Aus dem Grundbuch gehen auch die Belastungen des Grundstücks heraus, die dann auch im Kaufvertrag fixiert werden
1. Eigennutzung èPrivatvermögen
2. Fremdnutzung èVermietung èBetriebsvermögen
- Kaufvertrag bei Erwerb
1. Gegenstand, Lagebeschreibung, Grundbuchauszug, Eigentumsverhältnisse, Belastungen
2. Kaufpreis oder Rentenzahlungen
3. Finanzierung (Abwicklung über Notaranderkonto)
4. Nutzen- und Lastenwechsel (ab wann gehen Kosten und Einnahmen auf den neuen Eigentümer über) èwirtschaftliches Eigentum
- Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto ist nur bei einer Fremdfinanzierung zwingend vorgeschrieben
- Vor der Kreditüberweisung durch die Bank an das Anderkonto muß die Grundschuld bestellt sein è2. Notartermin
- Ein Grundstück, dass 1 wirtschaftliche Einheit im Grundbuch ist, kann durch betriebliche und private Nutzung 2 wirtschaftliche Einheiten darstellen
- Immobilien bei Personengesellschaften sind „Gesamthandsvermögen“, oder die Immobilie gehört einem der Gesellschafter der OHG, KG, GbR und sie wurde von der Gesellschaft gemietet èsomit sind ein oder mehrere Inhaber möglich
- Wurde die Immobilie durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet, ist für den Gesellschafter eine Sonderbilanz auszuweisen, in der die Immobilie als Mehrkapital ausgewiesen ist
- Die Abschreibung für Immobilien im Privatvermögen beträgt 2% über 50 Jahre
- Immobilien als Wirtschaftsgut werden mit 4% über 25 Jahre abgeschrieben
- Bei der Vermietung an die Gesellschaft wird in der Sonderbilanz je nach Kaufdatum folgender Wert angesetzt:
o Anschaffung weniger als 3 Jahre zurück: Anschaffungskosten als Ansatzpunkt
o Sonst: Teilwertansatz
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