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Wesen des Kredites / §18 KWG / Kreditfähigkeit

·        Wesen des Kredites (§19 KWG):

o       Vertrauen / Fähigkeit / Bereitschaft Schuldverpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen (credere (lat.) = Vertrauen)

o       Als Kapital überlassene Geldwerte

o       Befristete Überlassung von Kaufkraft durch den Kreditgeber

·        Offenlegung (§18 KWG)

o       Ab 500 TDM (ca. 255 TEURO) sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenzulegen

o       I.d.R. werden Unterlagen von allen Gesellschaftern angefordert

o       Bei juristischen Personen: Selbstauskunft (mind. alle 2 Jahre) + 3 letzten Bilanzen (Bilanz des letzten Jahres muß nach 9 Monaten verfügbar sein) + Finanzplanung

·        Kreditfähigkeit

o       Fähigkeit rechtswirksam Kredite aufzunehmen

o       Prüfung von Geschäftsfähigkeit und Güterstand


Leasing

Einordnung des Leasing

 

  

Grundschema Leasing

 

Leasinggeber

Leasingnehmer

Leasinggegenstände

·   Hersteller- / Lieferantenleasinggesellschaften

·   Unabhängige Leasinggesellschaften

·   Hersteller bzw. Lieferanten

·   Kommunen

·   Gewerbetreibende

·   Unternehmen

·   Freiberufler

·   Privatpersonen

·   PKW’s / Fuhrparks

·   Krankenhäuser

·   Schiffe, Immobilien

·   Windkraft

·   Zahnarztstühle, ...

 

Vergleich Miete, Kauf und Leasing

 

Miete

Leasing

Kauf

Nutzungsüberlassung

Gegen Entgelt

Gegen Entgelt

Ja

Finanzierungscharakter

Nein

Ja, durch möglichen Erwerb nach der Grundmietzeit

Ja

Investitionsrisiko

Nein

Nein

Ja

Bilanzierung

Nein

Nein (außer Special-Leasing)

Ja

Eigentum

Nein

Erwerb möglich

Ja

Steuer

Nein

Nein

Gewerbesteuer, da Bilanzierung

Leasingformen

Leasingformen

Leasinggeberstellung

Leasinggegenstand

Leasingnehmer

·   Direktes Leasing

o  Herstellerleasing

o  Keine unabhängige Leasinggesellschaft

o  EDV-Anlage, KfZ

·   Indirektes Leasing

o  Leasing erfolgt durch unabhängige Leasinggesellschaft

·   Mobilien-Leasing

o  Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Einrichtungen

·   Immobilien-Leasing

o  Gebäude, Betriebsanlagen, Grundstücke, Schiffe, Flugzeuge

 

·   Unternehmensleasing

o  Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleister, Energiewirtschaft und Bauunternehmen sind Leasingnehmer

·   Konsumentenleasing (Private Haushalte)

·   Kommunalleasing (Länder, Städte, Gemeinden, Zweckverbände)

Dienstleistungsumfang

Leasinglaufzeit

Sonderformen

·   Full-Service-Leasing

o  Leasinggeber übernimmt Wartung, Versicherung, Reparaturen und sonstigen Service èteuer

·   Teil-Service-Leasing

o  Kosten für o.g. Leistungen werden geteilt

·   Net-Leasing

oO.g. Leistungen sind durch den Leasingnehmer zu tragen

·   Operate Leasing

o  Kurzfristig (max. 1 Jahr)

o  Meist jederzeit kündbar

o  Leasinggegenstand wird nachfolgend durch mehrere Leasingnehmer genutzt

o  Oft bei kurzfr. Autovermietung

·   Financial Leasing

o  Mittel- / langfristig

o  IdR. über Grundlaufzeit

o  Meist beidseitig unkündbar

oLeasinggegenstand wird i.d.R. nur durch einen Leasingnehmer genutzt

·   Sale-and-lease-back

o  Leasingnehmer verkauft Produkt an Leasinggesellschaft und least es dann zurück èLiquiditätsbeschaffung

·   Revolving Leasing

o  Am Ende der Laufzeit wird immer ein neuer Vertrag angeschlossen, z.T. gegen Tausch des Leasinggegenstands gegen ein technisch neueres Modell

·   Special-Leasing

o  Ähnlich revolvierendem L. aber i.d.R. Herstellerleasing

o  Meist bei individuell angefertigten Produkten

o  Meist Optionsrecht zum Kauf nach Vertragsende

oWird beim Leasingnehmer bilanziert

èman unterscheidet zudem Investitionsgüter-Leasing und Konsumgüter-Leasing

Der Leasingvertrag

Steuerliche Betrachtung / Leasingerlaß

Leasing-Prozeß

Der Leasing-Prozeß

Vorteile und Nachteile

Vor- und Nachteile des Leasing

Vorteile

Nachteile

  • Kein Eigenkapital nötig
  • Feste Finanzplanung auf Basis der kalkulierten Leasingraten
  • Bilanzoptik (kein Ausweis im Anlagevermögen und den Verbindlichkeiten)
  • Kreditlinie wird geschont
  • Leichtere Kreditaufnahme durch weniger umfangreiche Bonitätsprüfung
  • Sonderkonditionen bei langjährigen Kunden
  • Überalterungsrisiko der Gegenstände durch Laufzeit kürzer als AfA-Dauer minimiert / ausgeschlossen
  • Schnellerer technologischer Wandel durch kurze Laufzeiten möglich
  • Leasingobjekt finanziert sich selbst, wenn Erträge höher als Leasingrate sind
  • Keine Kostenerhöhung während der Laufzeit möglich
  • Aufwendungen sind Betriebsausgaben

·   Kein Eigentum

·   Mehrkosten von 20-40% gegenüber einer Fremdfinanzierung über die Laufzeit

·   Unkündbare Grundmietzeit