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· Wesen des Kredites (§19 KWG):
o Vertrauen / Fähigkeit / Bereitschaft Schuldverpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen (credere (lat.) = Vertrauen)
o Als Kapital überlassene Geldwerte
o Befristete Überlassung von Kaufkraft durch den Kreditgeber
· Offenlegung (§18 KWG)
o Ab 500 TDM (ca. 255 TEURO) sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenzulegen
o I.d.R. werden Unterlagen von allen Gesellschaftern angefordert
o Bei juristischen Personen: Selbstauskunft (mind. alle 2 Jahre) + 3 letzten Bilanzen (Bilanz des letzten Jahres muß nach 9 Monaten verfügbar sein) + Finanzplanung
· Kreditfähigkeit
o Fähigkeit rechtswirksam Kredite aufzunehmen
o Prüfung von Geschäftsfähigkeit und Güterstand
Einordnung des Leasing |
Grundschema Leasing |
Leasinggeber |
Leasingnehmer |
Leasinggegenstände |
· Hersteller- / Lieferantenleasinggesellschaften · Unabhängige Leasinggesellschaften · Hersteller bzw. Lieferanten |
· Kommunen · Gewerbetreibende · Unternehmen · Freiberufler · Privatpersonen |
· PKW’s / Fuhrparks · Krankenhäuser · Schiffe, Immobilien · Windkraft · Zahnarztstühle, ... |
Vergleich Miete, Kauf und Leasing |
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Miete |
Leasing |
Kauf |
Nutzungsüberlassung |
Gegen Entgelt |
Gegen Entgelt |
Ja |
Finanzierungscharakter |
Nein |
Ja, durch möglichen Erwerb nach der Grundmietzeit |
Ja |
Investitionsrisiko |
Nein |
Nein |
Ja |
Bilanzierung |
Nein |
Nein (außer Special-Leasing) |
Ja |
Eigentum |
Nein |
Erwerb möglich |
Ja |
Steuer |
Nein |
Nein |
Gewerbesteuer, da Bilanzierung |
Leasingformen |
||
Leasinggeberstellung |
Leasinggegenstand |
Leasingnehmer |
· Direktes Leasing o Herstellerleasing o Keine unabhängige Leasinggesellschaft o EDV-Anlage, KfZ · Indirektes Leasing o Leasing erfolgt durch unabhängige Leasinggesellschaft |
· Mobilien-Leasing o Maschinen, Fahrzeuge, Computer, Einrichtungen · Immobilien-Leasing o Gebäude, Betriebsanlagen, Grundstücke, Schiffe, Flugzeuge
|
· Unternehmensleasing o Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleister, Energiewirtschaft und Bauunternehmen sind Leasingnehmer · Konsumentenleasing (Private Haushalte) · Kommunalleasing (Länder, Städte, Gemeinden, Zweckverbände) |
Dienstleistungsumfang |
Leasinglaufzeit |
Sonderformen |
· Full-Service-Leasing o Leasinggeber übernimmt Wartung, Versicherung, Reparaturen und sonstigen Service èteuer · Teil-Service-Leasing o Kosten für o.g. Leistungen werden geteilt · Net-Leasing oO.g. Leistungen sind durch den Leasingnehmer zu tragen |
· Operate Leasing o Kurzfristig (max. 1 Jahr) o Meist jederzeit kündbar o Leasinggegenstand wird nachfolgend durch mehrere Leasingnehmer genutzt o Oft bei kurzfr. Autovermietung · Financial Leasing o Mittel- / langfristig o IdR. über Grundlaufzeit o Meist beidseitig unkündbar oLeasinggegenstand wird i.d.R. nur durch einen Leasingnehmer genutzt |
· Sale-and-lease-back o Leasingnehmer verkauft Produkt an Leasinggesellschaft und least es dann zurück èLiquiditätsbeschaffung · Revolving Leasing o Am Ende der Laufzeit wird immer ein neuer Vertrag angeschlossen, z.T. gegen Tausch des Leasinggegenstands gegen ein technisch neueres Modell · Special-Leasing o Ähnlich revolvierendem L. aber i.d.R. Herstellerleasing o Meist bei individuell angefertigten Produkten o Meist Optionsrecht zum Kauf nach Vertragsende oWird beim Leasingnehmer bilanziert |
èman unterscheidet zudem Investitionsgüter-Leasing und Konsumgüter-Leasing
Der Leasing-Prozeß |
Vor- und Nachteile des Leasing |
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Vorteile |
Nachteile |
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· Kein Eigentum · Mehrkosten von 20-40% gegenüber einer Fremdfinanzierung über die Laufzeit · Unkündbare Grundmietzeit |
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