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Vorteile eines Arbeitnehmers aus Sicht des Arbeitgebers |
Nachteile eines Arbeitnehmers aus Sicht des Arbeitgebers |
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Vorteile eines Arbeitnehmers aus Sicht des Arbeitnehmers |
Nachteile eines Arbeitnehmers aus Sicht des Arbeitnehmers |
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Es existiert ein Vertrag über freie Mitarbeit als Tankwart. Der Vertrag sieht keine Kündigungsfrist, festen Lohn und selbständige Schichteinteilung vor. Der Mitarbeiter möchte jetzt bezahlten Urlaub. Ist er Arbeitnehmer und hat somit Anspruch?
Fazit: Aufgrund der Indizien ist von einer Arbeitnehmertätigkeit auszugehen. Er hat somit einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. |
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Eine Hostess hat bei einer Agentur einen Agenturvertrag. Es ist die einzige Anstellung. Die Termine kann sie selber wählen, bespricht jedoch jeweils vor dem Termin das Vorgehen mit der Agentur. Nebenbei erledigt sie Papierkram der Agentur und leiht sich Kleidung. Ist sie Arbeitnehmer?
Fazit: Durch die geringe betriebliche Eingliederung und die freie Terminwahl ist tendenziell eine Selbständigkeit anzunehmen. |
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Wie kann eine Gaststätte einen Kellner beschäftigen, ohne dass er Angestellter ist?
Fazit: keine der Möglichkeiten ist rechtlich umsetzbar. Die Anstellung muß somit als Angestellter erfolgen. |
Weitere Gesetze: Hochschulrahmengesetz, Ärzte im Praktikum
èRechtsgrundlage ist ebenfalls das TzBfG
Sachliche Gründe |
Keine Gründe |
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Ein Vollzeitbeschäftigter bekommt 25€ pro h. Die studentische Teilzeitkraft bekommt nur 15€, weil er ja studentische Vergünstigungen hat. Ist dies rechtens?
Fazit: Anspruch auf gleichen Lohn und Nachzahlung bis zur Verjährung (4 Jahre) |
Arbeitszeitverringerung:
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Die aktuelle Arbeitszeitverteilung ist dem Arbeitnehmer unangenehm. Er möchte daher eine neue Aufteilung seiner Arbeitszeit. Hat er einen Anspruch?
Fazit: Eine Umverteilung ist ohne gleichzeitige Arbeitzeitverringerung nicht zwingend durchsetzbar |
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Ein Mann bewirbt sich auf eine ausgeschriebene Anstellung als Sekretärin, um von §611a BGB zu profitieren. Tatsächlich wird er aufgrund des Geschlechts abgelehnt. Hat er einen Anspruch auf Entschädigung?
Fazit: kein Anspruch |
Arbeitgeberinteresse überwiegend |
Arbeitnehmerinteresse überwiegend |
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Im Einstellungsgespräch für Kassierer wird die Frage nach Strafen gestellt, wobei der Bewerber trotz einer Vorstrafe wegen Untreue mit „keine“ antwortet. Kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten?
Fazit: Wäre die Frage konkret nach „einschlägigen Strafen“ gestellt worden, wäre eine Anfechtung möglich |
· Unbestraftheit (§53 BZRG) èwer nie eine Strafe mit mehr als 90 Tagessätzen bekommen hat, darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen (gilt nicht für Freiheitsstrafen)
· Zulässig ist immer die Frage nach Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung
· Fragen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen sind bei umfassenden Vertrauenspositionen (z.B. Kreditentscheider) zulässig
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Eine halbblinde, asthmakranke Bewerberin für Raumpflege gibt die Frage nach Behinderungen mit nein an. Ist der Arbeitsvertrag anfechtbar?
Fazit: Eine Anfechtung ist hier nicht möglich. |
· Rechtsfolgen:
o Frage war zulässig und Arbeitnehmer lügt:
§ Arbeitsvertrag ist ab sofort unwirksam
§ Anfechtung w/ arglistiger Täuschung möglich (§123 BGB)
o Unzulässige Frage und Arbeitnehmer lügt:
§ Keine Anfechtung möglich
§ Es existiert hier ein Recht zur Lüge
o Wirkung der Anfechtung:
§ Im Arbeitsrecht ist eine Rückabwicklung nach §142 BGB zu komplex
§ Vertrag wird fristlos mit Anfechtungserklärung unwirksam (Nichtigkeit für die Zukunft)
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