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Rückzahlung des Weihnachtsgeldes i.H.v. 1 Bruttogehalt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres kündigt. Rechtens?
Fazit: Je höher die Abfindung, desto länger darf der Arbeitnehmer gebunden werden. Zulässig ist in diesem Fall eine Frist bis zum 31.03. des Folgejahres. |
Rechtssprechung des BAG zur Rückzahlung von Weihnachtsgeld:
èbei einer falschen Frist verkürzt sich die Frist auf das zulässige Maß und wird nicht ansich ungültig
Rechtssprechung bei Lehrgangsfreistellung mit Lohnfortzahlung:
Zuschläge zum Lohn:
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Kündigung zum 01.03. Der Gütetermin am 01.04. verläuft erfolglos. Am 02.09. wird die Kündigung beim Kammertermin für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer hatte seit dem 01.03. nicht mehr gearbeitet und keinen Einspruch gegen die Kündigung erhoben. Hat er Anspruch auf Lohn vom 02.03. bis 01.09.?
Fazit: Er hat Anspruch auf Lohnnachzahlung für die ganze Zeit |
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Aufgrund von Glatteis erscheint der Arbeitnehmer etwas später. Der Arbeitgeber kürzt daraufhin anteilig den Lohn. Rechtens?
Fazit: Die Lohnkürzung ist rechtens. |
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Ein Privat-PKW wird betrieblich genutzt. Bei einer Fahrt zu einem Kunden wird der PKW angefahren. Muß der Arbeitgeber den Schaden bezahlen?
Fazit: Der Arbeitgeber muß den Schaden begleichen, sofern keine Kilometerpauschale gezahlt wird. |
Beschäftigungspflicht |
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